Afrika-Cup Wetten in der Schweiz 2026: was erlaubt ist, wer anbietet und was eine Quote wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten will, findet einen regulierten Markt vor, der sich durch zwei lizensierte Veranstalter, eine geschlossene Liste zulässiger Wettmärkte und ein striktes Schutzregime auszeichnet. Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko statt; die nächste Ausgabe ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant. Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz können bei den bewilligten Veranstaltern Swisslos und Loterie Romande auf die Spiele wetten, sofern diese im offiziellen Wettprogramm geführt sind.

Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.
Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Stand der Daten: 20 Oktober 2026; geprüft gegen die Gespa-Liste bewilligter Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026) sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip (Stand 14.04.2026).

Rechtslage in der Schweiz: warum nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen

Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt bewusst klein gehalten. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro ausgespieltes Spiel (Art. 21–25 BGS); sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, mit Sitz in Basel, betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande betreibt sie unter Jouez Sport in der Westschweiz. Eine dritte landesweite Bewilligung für Sportwetten ist im Gesetz nicht vorgesehen, und eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer in der Schweiz wettet, kann zwischen diesen beiden Anbietern wählen, sofern das Wettprogramm das Ereignis und die Wettart führt.

Die zugelassenen Wettarten sind in einer geschlossenen Liste geregelt, der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Die Liste weist keine Eckball- oder Kartenmärkte aus, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Qualifikationsrunden nur, wenn sie Teil einer bewilligten Veranstaltung sind. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Der Afrika-Cup der Männer wird in dieser Liste geführt; dasselbe gilt für die Spiele um die Endrundenteilnahme, soweit sie Teil einer bewilligten Veranstaltung sind.

Live-Wetten sind erlaubt, sowohl vor als auch während des Spiels, sofern der Veranstalter über die entsprechende Spielbewilligung verfügt. Das BGS kennt keine inhaltliche Einschränkung einzelner Live-Märkte, sondern lediglich die Beschränkung auf die in der Gespa-Liste geführten Sportarten und Wettarten. Cash-Out ist nicht staatlich geregelt, sondern eine Funktion, die der Veranstalter in seinen Spielregeln ausgestaltet; was Swisslos anbietet, wird im Abschnitt «Swisslos Sporttip: was der bewilligte Veranstalter bietet» näher erläutert. E-Sport und virtuelle Sportarten sind in der Gespa-Liste nicht enthalten; über ihre Verfügbarkeit bei den zwei Schweizer Veranstaltern sagt das Gesetz nichts.

Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Eine Bewilligung nach BGS bringt vier Punkte mit sich, die ein Spieler ohne sie nicht hat. Erstens untersteht der Veranstalter der Aufsicht durch die Gespa; Verstösse gegen die Spielregeln oder gegen Werbevorschriften können aufsichtsrechtlich verfolgt werden. Zweitens werden die Nettoerträge an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen ausgeschüttet (Art. 125 BGS); Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von 562 Mio. CHF ausgeschüttet, davon 506 Mio. CHF an kantonale Fonds und 56 Mio. CHF an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten 109 Mio. CHF (2024: 122 Mio. CHF). Drittens ist der Veranstalter an das Spielerschutzregime des BGS gebunden, das heisst an Verlustlimiten, an eine zentrale Sperrdatei und an eine Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung. Viertens ist der Spielbetrieb in der Schweiz erlaubt; Werbung in der Schweiz ist es auch, unter den Einschränkungen von Art. 74 BGS.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Wer in der Schweiz wettet und einen dieser vier Punkte vermisst, hat es mit einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu tun. Eine ausländische Lizenz ersetzt diese vier Punkte nicht. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekomanbieter über DNS-Sperren umsetzen (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt). Wird eine Domain gesperrt, tauchen Ersatzdomains innert Stunden auf; die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und benennt Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Beispiele, bet365 steht auf der Liste.

Wer wo spielen darf: Vertragsgebiet und Westschweiz

Die zwei Veranstalterinnen decken die Schweiz gemeinsam ab, aber nicht identisch. Swisslos ist in den deutschsprachigen Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein zugelassen, das sogenannte Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto bei Swisslos können nur Personen eröffnen, die dort Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Wer im einen Vertragsgebiet wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen; wer umzieht, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und beim neuen eines eröffnen.

Für die Registrierung verlangen beide Veranstalter die Identitätsprüfung nach Art. 47–52 VGS. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat, ist von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS); das Mindestalter ist 18 Jahre, bei Sporttip ausdrücklich 18 Jahre.

Was im Ausland (1) passiert: die Sperrliste und ihre Grenzen

Die Gespa-Sperrliste ist eine DNS-Sperre, die Schweizer Internetzugangsanbieter technisch umsetzen. Wer eine gesperrte Domain aufruft, landet auf einer Hinweisseite der Gespa. Die Sperre trifft nur den Zugang; sie verhindert nicht, dass eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz weiterhin auf andere Domains desselben Anbieters ausweicht, und sie verhindert auch nicht, dass ausländische Anbieter Werbung in der Schweiz schalten — Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu 500’000 CHF strafbar. Was die Sperre bewirkt, ist eine Erschwernis: Wer die Seite nicht öffnen kann, kann dort kein Konto eröffnen. Was die Sperre nicht bewirkt, ist ein Vollschutz: Wer die Domain manuell in den DNS-Einstellungen ändert oder ein VPN nutzt, erreicht die Seite trotzdem. Es gibt in der Schweiz ausserdem kein Zahlungsverbot für ausländische Glücksspielseiten; weder Banken noch Kartenorganisationen blockieren Zahlungen an solche Anbieter. Die Sperrliste ist eine Zugangssperre, kein Schutzzaun.

Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und was Spielerinnen und Spieler selbst festlegen

Der Spielerschutz im BGS funktioniert in zwei Schichten. Die eine ist die Eigenverantwortung: Wer ein Konto eröffnet, setzt vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die andere ist die Eingriffsmöglichkeit des Staates über die Sperrdatei.

Verlustlimiten und ihre Mechanik

Wer bei Swisslos Sporttip spielen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei 9’999 CHF pro Person; für Spielerinnen und Spieler unter 21 Jahren gilt eine Oberlimite von 1’000 CHF. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was ein impulsives Hochsetzen verhindert. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Das Gesetz sieht keine fixe staatliche Einlageobergrenze vor; die maximale Verlustlimite ist eine Vorgabe des Veranstalters, kein gesetzlicher Höchstwert. Wer Sporttip in einem anderen Vertragsgebiet spielt, etwa bei Loterie Romande, hat vergleichbare Regelungen, die in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters stehen.

Die Logik der 72-Stunden-Frist bei Erhöhungen verdient Aufmerksamkeit. Sie zwingt zu einer Pause, in der die Entscheidung reifen kann, bevor mehr Geld riskiert wird. Wer mitten in einer Niederlagenserie die Limite hochsetzt, bekommt durch die Frist eine Bedenkzeit, die das Gesetz nicht weiter regelt. Die Frist gilt nur für Erhöhungen, nicht für Senkungen — wer sein Limit senken will, kann es sofort tun, und die tiefere Limite gilt ab dem nächsten Zeitfenster.

Spielsperre: Selbstsperre, Fremdsperre und das Register

Die Spielsperre ist im BGS in Art. 80–82 geregelt und besteht aus drei Varianten. Erstens die Selbstsperre: Wer sich selbst sperrt, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine kürzere Frist als 1 Tag gibt es nicht, eine längere als 180 Tage ebenfalls nicht, jedenfalls nicht in dieser Form. Zweitens die unbefristete Spielsperre: Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre wird nur über eine spezialisierte Fachstelle aufgehoben, frühestens drei Monate nach Eintritt (Art. 84 VGS). Drittens die Fremdsperre: Sozialbehörden oder das Betreibungsamt können eine Sperre gegen eine Person beantragen, die überschuldet oder spielsüchtig ist; die Gespa führt das Register, und die Veranstalterinnen sind verpflichtet, gesperrte Personen zurückzuweisen. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Eine Selbstsperre wird bei Swisslos direkt im Online-Konto aktiviert. Wer bei Sporttip eine Selbstsperre setzt, kann sie nicht vor Ablauf der gewählten Frist aufheben — wer sich für 30 Tage sperrt, bleibt 30 Tage ausgesperrt, auch wenn die Meinung am nächsten Tag kippt. Die kürzeste Frist, die das Gesetz für eine freiwillige Pause vorsieht, ist eine Selbstsperre; eine kürzere Pause, etwa von wenigen Tagen, ist nur als einfache Limitmeldung möglich, nicht als Sperre im Register. Die Gespa-Testkäufe 2025 haben gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft wurde — der Schutz am Schalter ist also schwächer als der Schutz online, wo die Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung ansetzt.

Konsequenzen für das eigene Spiel

Wer auf den Afrika-Cup wetten will, hat es mit einer Besonderheit zu tun: Es gibt keine Schweizer Mannschaft, die mitspielt. Die Schutzlogik des BGS ändert sich dadurch nicht, sie wird aber konkreter, weil das Budget, das eine Person einsetzt, vollständig aus eigener Tasche kommt. Eine vernünftige Verlustlimite ist dann jene, die das monatliche Budget für Freizeit nicht übersteigt. Wer 200 CHF im Monat für Wetten ausgibt, sollte das 30-Tage-Limit entsprechend setzen und nicht die gesetzliche Oberlimite von 9’999 CHF ausnutzen. Das Limit ist eine Selbstkontrolle, keine Pflicht, es auszureizen.

Wettarten und Quoten: wie aus einem Einsatz ein Gewinn wird und was die Marge kostet

Wer auf den Afrika-Cup wettet, hat es im Wesentlichen mit drei Wettformen zu tun: der Einzelwette auf den Ausgang eines Spiels, der Kombiwette über mehrere Spiele hinweg und der Systemwette, die Kombinationen absichert. Hinzu kommen Langzeitwetten, also Wetten auf den Turniersieger, den Torschützenkönig oder das Erreichen einer Runde, und Spezialmärkte, soweit sie in der Gespa-Liste geführt werden. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei 1 CHF, der Höchsteinsatz bei 1’000 CHF pro Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 CHF pro Systemwette. Der Veranstalter kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Die Einzelwette ist die einfachste Form: Man wettet auf den Ausgang eines Spiels, etwa Heimsieg, Unentschieden oder Auswärtssieg. Eine Kombiwette verbindet mehrere Vorhersagen; alle müssen eintreffen, damit die Wette gewinnt. Die Quote einer Kombiwette ist das Produkt der Einzelquoten, was sie bei vielen Beinen schnell sehr hoch, aber auch sehr riskant macht. Die Systemwette ist eine Mischform, bei der nicht alle Vorhersagen eintreffen müssen; sie ist komplexer, hat höhere Einsätze und wird bei Sporttip mit einem höheren Höchsteinsatz von 10’000 CHF pro Wette geführt. Bei einer Livewette gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Sporttip Wetten mit Quote 1,00 werten. Wer auf den Afrika-Cup live wettet, sollte diese Einschränkung kennen, weil sie im Affekt einer Spielszene greift.

Wie die Quote entsteht und was die Marge ist

Eine Wettquote bildet zwei Dinge ab: die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs und die Marge des Veranstalters. In einem fairen Markt ohne Marge wäre die Quote der Kehrwert der Wahrscheinlichkeit: Eine 50-Prozent-Chance ergäbe Quote 2,00. In der Realität liegt die Quote darunter, weil der Veranstalter einen Anteil einbehält. Bei einem Drei-Wege-Markt wie Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg lässt sich die Marge direkt berechnen: Man bildet den Kehrwert jeder Quote, addiert die drei Werte und zieht die Summe von 1 ab. Das Ergebnis ist der Anteil, den der Veranstalter pro eingesetzten Franken einbehält. Ist die Summe der Kehrwerte 0,95, beträgt die Auszahlungsquote 95 % und die Marge 5 %.

Ein Beispiel mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60, wie sie auf einen ausgeglichenen Drei-Wege-Markt zukommen können: Die Kehrwerte sind 0,4762, 0,2941 und 0,2778, ihre Summe ist rund 1,0481. Das ist mehr als 1, also übersteigt die implizierte Wahrscheinlichkeit 100 %; in einem fairen Markt müsste die Summe der Kehrwerte genau 1 sein. Die Differenz von rund 4,8 % ist die Marge. Eine Auszahlungsquote von rund 95,2 % und eine Marge von rund 4,8 % sind typisch für Sportwettenmärkte mit drei Ausgängen; die genaue Grösse schwankt von Markt zu Markt und von Anbieter zu Anbieter. Bei Spezialmärkten wie Über/Unter 2,5 Tore liegt die Marge oft tiefer, bei exotischen Märkten höher.

Beispielrechnung: was eine Wette zahlt

Wer 50 CHF auf Quote 2.10 setzt und die Wette gewinnt, erhält 50 × 2,10 = 105 CHF zurück, davon 50 CHF Einsatz und 55 CHF Nettogewinn. Wer 50 CHF auf eine Kombiwette mit zwei Beinen zu 2.10 und 1.80 setzt, hat eine Gesamtquote von 2,10 × 1,80 = 3,78; die Auszahlung beträgt 50 × 3,78 = 189 CHF, davon 50 CHF Einsatz und 139 CHF Nettogewinn. Eine Wette von 20 CHF auf Quote 3,40 bringt 20 × 3,40 = 68 CHF, davon 48 CHF Nettogewinn. Die Rechnung ist einfach, die Anwendung im Wettschein setzt aber voraus, dass man die Quoten lesen kann und die Multiplikation bei Kombiwetten nicht aus den Augen verliert.

Eine Quote ist eine Schätzung, keine Garantie. Wer auf Senegal als Turniersieger zu Quote 8,00 setzt, gewinnt das Achtfache seines Einsatzes, falls Senegal den Pokal holt; die Wahrscheinlichkeit, dass ein Team ein ganzes Turnier übersteht, ist jedoch gering. Die Kombiwette aus fünf Siegen mit Quote 1,80 pro Bein hat eine Gesamtquote von 1,80⁵ = 18,9, was attraktiv aussieht; die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünf Begegnungen wie gewettet ausgehen, ist niedrig. Eine Quote bildet die Wahrscheinlichkeit ab, und die Multiplikation von Wahrscheinlichkeiten wird schnell klein.

Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboost

Sporttip bietet drei verschiedene Bonusformen an, die jeweils nur unter bestimmten Bedingungen gelten. Quotenboosts erhöhen die Quote einer Vorhersage, gelten aber nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Vorhersage, sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, sind ebenfalls pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Vorhersagen mit einer Quote von je mindestens 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Vorhersagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Kombiboost ist also kein Geschenk, sondern eine Aufwertung des Nettogewinns gegen die Bedingung, dass man mindestens vier Vorhersagen mit Mindestquote 1,50 kombiniert — und gegen die Tatsache, dass bei einem Cash-Out der Boost verfällt.

Cash-Out: vor Spielbeginn und live, vollständig, ohne Teilauszahlung

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer auf den Afrika-Cup wettet und mitten im Spiel eine Wette vorzeitig schliessen will, bekommt einen Betrag angeboten, der unter dem liegt, was die Wette am Ende wert wäre, wenn sie bis zum Schluss gehalten würde. Das ist der Preis der Flexibilität.

Cash-Out ist kein Instrument, um Verluste zu vermeiden, sondern eine Wette darauf, dass die bisherige Führung hält. Wer 100 CHF auf Senegal zu Quote 2,50 setzt und nach 60 Minuten führt Senegal 1:0, kann die Wette per Cash-Out zu einem niedrigeren Betrag schliessen, etwa 180 CHF, und nimmt damit einen Teil des Gewinns vorweg, bevor die Schlussphase das Ergebnis noch kippen kann. Wer die Wette hält und Senegal verliert in der 89. Minute den Ausgleich, verliert 100 CHF. Cash-Out ist eine Frage der Risikoteilung, nicht eine Gewinngarantie.

Voneinander abhängige Ereignisse und der Bet Builder

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Wetten auf « Sieg Marokko » und « Marokko schiesst das erste Tor » desselben Spiels sind voneinander abhängig; ohne die Bet-Builder-Funktion nimmt Sporttip eine solche Kombination nicht an, und wenn sie irrtümlich doch angenommen wird, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Bet Builder ist die legale Art, auf mehrere Aspekte desselben Spiels zu setzen; ohne ihn sind solche Kombinationen schlicht nicht erlaubt. Wer auf den Afrika-Cup tippt und ein Spiel aus vielen Blickwinkeln gleichzeitig spielen will, kommt um den Bet Builder nicht herum.

Der Afrika-Cup als Turnier: Geschichte, Modus und der Blick auf 2026

Der Afrika-Cup wird vom CAF, dem Kontinentalverband Afrikas, organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Rekordsieger ist Ägypten mit sieben Titeln, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil, nachdem das Teilnehmerfeld zuvor 16 betrug. Nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden, ein Schritt weg vom bisherigen Rhythmus, der alle zwei Jahre eine Endrunde vorsah. Diese Umstellung betrifft den Wettmarkt: Wetten auf die nächste Ausgabe werden seltener, dafür hat jede Ausgabe ein höheres Gewicht im Terminkalender.

Afrika-Cup 2025: Marokko, das verschobene Datum und das nachträglich korrigierte Finale

Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt. Das Turnier war vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel verschoben worden, nachdem Terminkonflikte mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 aufgetreten waren. Gespielt wurden sechs Vierergruppen; die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten, danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Im Finale am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Torschützenkönig des Turniers war Brahim Díaz (Marokko) mit fünf Toren; im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2.

Zwei Monate nach dem Finale wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten. Der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Die Folgen für den Wettmarkt: Wer auf Senegal als Turniersieger wettete, hat je nach Quelle eine andere Realität — die CAF hat das Spiel nachträglich mit 3:0 für Marokko gewertet, was die Wette auf Senegal entwertet; der CAS könnte diese Wertung noch kippen. Solche nachträglichen Korrekturen sind im Sport selten, aber nicht beispiellos, und sie zeigen, dass die Wette mit dem Geldpunkt, nicht mit dem sportlichen Punkt, endet.

Afrika-Cup 2027: Kenia, Tansania, Uganda und ein voller Qualifikationszyklus

Die nächste Ausgabe ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant. Es ist die erste Ausgabe, die in Ostafrika stattfindet; bislang wurden die Turniere vor allem in Nord- und Westafrika sowie in Ägypten ausgerichtet. Zur Qualifikation haben sich 54 Mannschaften angfolasten, was den Wettbewerb in der Qualifikationsphase verdichtet. Wer auf den Afrika-Cup 2027 wetten will, kann ab der Qualifikation auf einzelne Spiele setzen, sobald das Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport die Paarung führt; die geschlossene Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe muss das Ereignis enthalten, sonst wird es nicht angeboten. Eine Kontrolle der Gespa-Liste vor der Wette ist sinnvoll.

Wann welche Wetten möglich sind

Der Spielplan eines Afrika-Cups folgt einem klaren Rhythmus: Gruppenphase, Achtelfinale, Viertelfinale, Halbfinale, Finale. Die Gespa-Liste bewilligt sowohl Spiele der Gruppenphase als auch K.-o.-Spiele; in der Praxis wird das Wettprogramm in Wellen aufgebaut, zuerst die Gruppenspiele, dann die K.-o.-Spiele nach Abschluss der Gruppenphase, dann das Halbfinale und das Finale. Wetten auf den Turniersieger oder den Torschützenkönig sind Langzeitwetten, die schon vor dem ersten Spiel angeboten werden; sie sind mit hohen Quoten verbunden, weil das Ereignis noch in der Zukunft liegt und die Wahrscheinlichkeit jedes einzelnen Siegers klein ist.

Die grösste Wettaktivität entfaltet sich typischerweise auf die Spiele der Endrunde selbst, nicht auf die Qualifikation. Das gilt besonders für Spiele mit populären Mannschaften wie Senegal, Marokko, Nigeria, Ägypten oder Ghana. Wer auf den Afrika-Cup 2027 wetten will, sollte das Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport im Blick behalten, das je nach Vertragsgebiet unterschiedliche Spielpaletten führen kann.

Anbieter im Überblick: wer in der Schweiz was darf und wer nicht

Die folgende Übersicht ordnet die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter und die wichtigsten ausländischen Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Die ausländischen Marken sind nach demselben Raster sortiert, aber klar als « ohne Schweizer Bewilligung » markiert; sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen online begegnen, nicht weil sie hier spielen sollten.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Lausanne
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung

Die Tabelle zeigt, was die Schweizer Rechtslage von der Marktbeobachtung trennt. Die zwei oberen Zeilen sind die einzigen Anbieter, bei denen eine Wette in der Schweiz rechtlich abgesichert ist; die acht unteren Zeilen sind Anbieter, die in anderen Märkten operieren und hier nicht zugelassen sind. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Staat, ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht; nach Art. 4 BGS gilt eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz.

Swisslos Sporttip: was der bewilligte Veranstalter bietet

Swisslos betreibt Sporttip als Online- und Verkaufsstellen-Angebot im deutschsprachigen Vertragsgebiet. Die Sportwetten sind ein Geschäftsbereich des Lotteriegeschäfts; 2025 stammten 109 Mio. CHF Reingewinn aus den Sportwetten. Das Sporttip-Angebot umfasst Prematch-Wetten, Livewetten, Kombiwetten, Systemwetten, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Quotenboosts und Profitboosts sowie einen Kombiboost für Vier-bis-Fünfzehn-Kombinationen mit Mindestquote 1,50. Die Mindest- und Höchsteinsätze sind 1 CHF bzw. 1’000 CHF für Einzel- und Kombinationswetten und 10’000 CHF für Systemwetten. Cash-Out ist nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung verfügbar; eine Garantie pro Markt besteht nicht. Der Afrika-Cup ist im Wettprogramm enthalten, soweit die Spielbewilligung das Turnier führt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie arbeitet nach demselben BGS-Regime wie Swisslos und untersteht der gleichen Gespa-Aufsicht; die konkrete Ausgestaltung des Wettprogramms weicht aber ab, weil das Wettprogramm vom Veranstalter zusammengestellt wird. Für Spielerinnen und Spieler in der Westschweiz ist Jouez Sport die einzige inländische Quelle; für Spielerinnen und Spieler in der Deutschschweiz ist Sporttip die einzige. Wer die Sprachregion wechselt, muss beim neuen Veranstalter ein neues Konto eröffnen, das alte schliessen und die Limiten neu setzen.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet, WirWetten

Diese acht Anbieter sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen online begegnen — über Werbung, über Vergleichsportale oder über Domains, die noch nicht auf der Gespa-Sperrliste stehen. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz in einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung; das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS, mit einer Strafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Schutzmechanismen: keine Anbindung an die Schweizer Sperrdatei, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Wer bei einem dieser Anbieter wettet, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens und ausserhalb der Schweizer Gespa-Aufsicht.

Eine Spalte zu Wettquoten oder Boni-Quoten fehlt, weil die Quoten dieser Anbieter stark schwanken; wer eine konkrete Wette platzieren will, prüft die Quote direkt beim Anbieter und im Wettschein, nicht in einer Vergleichstabelle. Die Spalte zum Bonus-Angebot fehlt aus demselben Grund: Bonusbedingungen sind dynamisch und nur in den AGB des Anbieters verbindlich, nicht in einer Übersicht.

Geld, Steuer und Auszahlung: was vom Gewinn übrig bleibt

Wer auf den Afrika-Cup wettet, will am Ende Geld sehen. Die Frage, wie viel davon übrig bleibt, hängt von drei Stellen ab: dem Veranstalter, der den Gewinn auszahlt, dem Kanton, in dem die Person wohnt, und dem Bund, der oberhalb eines Schwellenwerts die Verrechnungssteuer erhebt.

Auszahlung: nur auf das eigene Konto

Gewinne und Restguthaben werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es bei den Schweizer Veranstaltern nicht. Kredit an Spielerinnen und Spieler ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten; eine Wette kann also nicht über einen Kredit des Veranstalters finanziert werden, sondern nur über eigenes Geld auf dem Spielerkonto. Wer eine Auszahlung beantragt, muss ein Konto im eigenen Namen angeben, das bereits bei der Registrierung verifiziert wurde.

Steuer: Verrechnachtbesteuerung erst oberhalb des Freibetrags

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die Bundesgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 CHF (im Jahr 2025 waren es 1’070’400 CHF); die kantonale Grenze unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dieser Grenze; in den allermeisten Fällen fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonalem Recht behandelt; im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen behandelt. Die Formulierung « je nach Kanton » in jeder seriösen Auskunft ist also wörtlich zu nehmen; eine verbindliche Antwort gibt nur die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Was gelegentlich als « Wettsteuer » kommuniziert wird, ist entweder die ausländische Wettsteuer, die der ausländische Anbieter einbehält, oder die Marge des Veranstalters, die in der Quote enthalten ist. Wer in der Schweiz spielt, zahlt keine Wettsteuer auf den Einsatz; die einzige Steuer, die je nach Höhe und Kanton anfallen kann, ist die Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Was die Seite empfiehlt und was sie offenlässt

Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten will, hat zwei Wege: über Swisslos Sporttip, sofern der Wohnsitz im deutschsprachigen Vertragsgebiet liegt, oder über Loterie Romande Jouez Sport, sofern der Wohnsitz in der Westschweiz liegt. Beide Wege führen über einen bewilligten Veranstalter, eine geschlossene Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten, eigene Verlustlimiten und eine zentrale Sperrdatei. Werbung für diese beiden Anbieter ist im Rahmen von Art. 74 BGS erlaubt; Werbung für ausländische Anbieter, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu 500’000 CHF strafbar.

Die Seite verzichtet bewusst auf eine Empfehlung, welcher Anbieter der « bessere » ist. Beide sind bewilligt, beide unterstehen der Gespa, beide haben vergleichbare Schutzregeln; das Wettprogramm kann sich unterscheiden, ohne dass eine pauschale Aussage möglich wäre. Die Tabelle der Anbieter verzichtet deshalb auf Spalten, die nicht durch Fakten gedeckt sind. Wer eine konkrete Wette platzieren will, prüft das Wettprogramm beider Anbieter, vergleicht die Quoten auf den gewünschten Märkten und setzt die Wette dort, wo das Angebot zur eigenen Wette passt. Das ist die einzige Empfehlung, die sich aus den Fakten ergibt: nicht der Anbieter entscheidet, sondern das einzelne Spiel und die einzelne Quote.

Die Seite verzichtet ebenso auf eine Empfehlung, ob gewettet werden soll. Das ist eine persönliche Entscheidung, die das BGS nicht vorwegnimmt; die Schutzregeln sind da, um sie zu nutzen, nicht um sie zu umgehen. Wer mit Wohnsitz in der Schweiz und mit gesetztem Budget eine Wette platziert, hat das getan, was das Gesetz vorsieht; wer darüber hinausgeht, geht über die eigene Limite und riskiert, sich sperren zu lassen.

Häufige Fragen zum Afrika-Cup und zu Wetten in der Schweiz

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Der Afrika-Cup wird vom CAF, dem Kontinentalverband Afrikas, organisiert und seit 1957 ausgetragen. Rekordsieger ist Ägypten mit sieben Titeln. Die nächste Ausgabe ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant; eine Ausgabe mit der Bezeichnung 2026 existiert nicht.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos Sporttip im deutschsprachigen Vertragsgebiet und Loterie Romande Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Andere Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung und sind über die Gespa-Sperrliste blockiert oder blockierbar.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Nein, die reguläre Spielzeit umfasst nur die 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinn ist Einsatz × Quote. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter pro 1 CHF Einsatz einbehält; sie ergibt sich aus 1 minus der Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten eines Markts. Bei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 liegt die Marge typischerweise bei rund 5 %, also einer Auszahlungsquote von rund 95 %.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Vor der ersten Wette setzen Spielerinnen und Spieler Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von 9’999 CHF. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine Selbstsperre wird produktbezogen für 1 bis 180 Tage aktiviert; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet « je nach Kanton »?

Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 CHF pro Einzelgewinn; darunter fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Grenze ist unterschiedlich, und die kantonale Steuerpraxis variiert, weshalb eine verbindliche Auskunft nur die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater geben kann.

Wann zählt die Verlängerung?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (im Fussball 90 Minuten) plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer also auf den Sieger eines Achtelfinals nach regulärer Spielzeit wettet, dessen Wette ist mit dem Abpfiff der 90 Minuten plus Nachspielzeit entschieden; wer auf den Sieger des Spiels wettet, schliesst die Verlängerung mit ein. Im Afrika-Cup-Finale 2025, das Senegal gegen Marokko 1:0 nach Verlängerung entschied, bedeutete das: Wer auf Senegal als Sieger wettete, gewann; wer auf Senegal zur regulären Spielzeit wettete, verlor, weil es nach 90 Minuten 0:0 stand. Diese Unterscheidung zwischen « regulärer Spielzeit » und « inklusive Verlängerung » ist im Wettprogramm von Sporttip ausgeschrieben, und das Wettprogramm ist die letzte Quelle, nicht die Erinnerung an ein früheres Spiel.

Verfasst vom Team von „Wettprognoseportal”.

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