Legale Wettanbieter Schweiz 2026: wer spielen darf und was es kostet
Wer in der Schweiz online Sport wetten will, hat genau zwei Veranstalter zur Auswahl. Beide stehen unter eidgenössischer Aufsicht, beide ziehen ihre Marge aus jeder Quote, und beide schreiben das Geld nur auf ein Konto auf den eigenen Namen gut. Alles, was daneben wirbt – ob mit «besten Quoten», mit Krypto-Auszahlung oder mit einem «Bonus ohne Einzahlung» – hat in der Schweiz keine Bewilligung. Die Kostenmechanik hinter Quote, Cash-Out und Kombiboost zeigt, was eine Wette bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport tatsächlich kostet – im wahrsten Sinne des Wortes.

Stand: 20 Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden Veranstalter.
Inhaltsverzeichnis
- Was Livewetten und Cash-Out beim zugelassenen Anbieter kosten
- Wettarten und Quoten: was eine Zahl in der Quote bedeutet
- Sportarten und Turniere: was auf der Liste steht und was nicht
- Neue Wettanbieter: warum der Markt in der Schweiz nicht wächst
- Die zugelassenen Anbieter im Vergleich
- Wie viele Anbieter es in der Schweiz tatsächlich gibt
- Die Rechtslage: was das Geldspielgesetz tatsächlich verbietet
- Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung vorschreibt und was nicht
- Krypto und Anonymität: warum Schweizer Buchmacher keine Kryptowährungen auszahlen
- Boni und Gratiswetten: warum das Angebot in der Schweiz eng ist
- Zahlungen und Auszahlungsdauer: wie Geld in die Schweiz und wieder herauskommt
- Apps und mobile Bedienung: was die Bewilligten bieten
- Swisslos Sporttip im Detail
- Loterie Romande Jouez Sport im Detail
- Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
- Was eine Wette im statistischen Mittel kostet
- Die Mechanik des Marktes: warum Quoten sich bewegen und Cash-Out nicht hält
- Steuern: was die Schweiz von Gewinnen nimmt
- Häufige Fragen
Was Livewetten und Cash-Out beim zugelassenen Anbieter kosten
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt – das Geldspielgesetz schreibt keine bestimmte Spielphase vor – und Cash-Out ist eine Funktion des Veranstalters, kein Markt. Bei Sporttip funktioniert der Ausstieg vor Spielende nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und nicht für jede Wette wird er angeboten. Was das kostet: Der Cash-Out-Betrag liegt immer unter dem möglichen Gewinn, wenn man die Wette durchlaufen lässt. Swisslos kann den Betrag jederzeit anpassen, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht mehr rückgängig machen.

In Live-Situationen gilt eine zusätzliche Härte: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Dasselbe gilt in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – wenn Swisslos die Wette entsprechend wertet. Wer in der Hektik des Spielsblind klickt, riskiert einen Totalverlust des Einsatzes trotz scheinbar «sicherer» Live-Quote.
Cash-Out ist damit keine Versicherung gegen Verlust, sondern eine Möglichkeit, eine offene Wette vorzeitig zu einem schlechteren Preis zu schliessen. Wer den Ausgang laufen lässt, gewinnt im Schnitt mehr – vorausgesetzt, der Ausgang tritt ein.
Wettarten und Quoten: was eine Zahl in der Quote bedeutet
Bei Sporttip beginnt das Kleinste beim Mindesteinsatz von CHF 1. Eine Einzelwette kostet damit so wenig wie die meisten Kombinationen, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Was die Höhe der Quote bedeutet, erschliesst sich über die Marge, die der Veranstalter einbehält: Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, und der Rest auf 100 Prozent ist die Marge. Eine Quote von 1.90 / 1.85 auf einen Zweiwege-Markt ergibt zum Beispiel eine Auszahlungsquote von rund 94 Prozent und eine Marge von etwa 6 Prozent – jeder zehnte Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, bleibt beim Veranstalter.
Der Gewinn berechnet sich schlicht: Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen abgerundet. Was nach dieser Rundung herauskommt, ist der ausgezahlte Betrag – nicht der exakte Multiplikator.
Der Sporttip-Kombiboost ist ein Beispiel dafür, wie Bonus und Mechanik zusammenwirken: Er gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 Prozent bei vier auf 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Was das kostet: Wer den Boost einkalkuliert, sollte die Mindestquote 1.50 pro Auswahl ernst nehmen, sonst fällt die Voraussage durch und der Bonus verfällt – der Boost ist nur dann ein Boost, wenn alle Auswahlen halten.
Quotenboosts und Profitboosts sind auf Prematch-Einzelwetten beschränkt, pro Wettenden nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert. Der häufigste Verlustmechanismus: ein Boost wird angeboten, der Satz von 1.50 je Auswahl wird knapp verfehlt, und die Wette läuft ohne den versprochenen Zuschlag – nicht auf ausdrücklich verboten, sondern schlicht durch das Kleingedruckte ausgehebelt.
Yankee- und Heinz-Wetten sind Systemwetten mit vielen Kombinationen – beim Yankee vier Auswahlen in elf Wetten, beim Heinz sechs Auswahlen in 57 Wetten – und sie lohnen sich nur, wenn mehrere Auswahlen treffen. Bei Sporttip gilt das Limit von CHF 10’000 pro Systemwette.
Sportarten und Turniere: was auf der Liste steht und was nicht
Was in der Schweiz gewettet werden darf, steht in einer Liste, die die Aufsicht führt: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht darauf steht, darf auch nicht angeboten werden. Das hat Folgen für beliebte Märkte: Ecken- und Kartenwetten fehlen, eine eigene Sektion für Esports fehlt, und Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen. Wer bei einem ausländischen Anbieter auf Ecken oder Esports setzt, setzt dort – nicht in der Schweiz.
Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann wettrechtlich zugänglich, wenn die Gespa sie explizit aufführt. Ranking-Wetten – Wetten auf das Endergebnis einer Saison oder eines Turniers – sind nur erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe zählen ausdrücklich nicht.
Was bleibt, ist Fussball in seinen Hauptwettbewerben, Tennis, Eishockey, Basketball, Handball und eine Reihe weiterer olympischer Sportarten, soweit sie auf der Liste stehen. Die WM und die Europameisterschaft tauchen mit ihren Spielen auf, sobald die Qualifikation steht; bei einem Turnier wie der EM 2026 sind die Spiele der Endrunde bewilligungspflichtig wie jedes andere Ereignis.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – beim Fussball die 90 Minuten – plus Nachspielzeit; Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm es vorsieht oder die Wette darauf gerichtet ist. Wer auf «nächste Runde» oder «weiterkommen» setzt, muss diese Trennung im Hinterkopf behalten.
Neue Wettanbieter: warum der Markt in der Schweiz nicht wächst
Neue Wettanbieter tauchen in der Schweiz nicht auf, weil das Gesetz sie nicht zulässt. Das Geldspielgesetz begrenzt die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft und die Loterie Romande – jede Marke, die daneben wirbt, ist keine neue Schweizer Bewilligung, sondern ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer 2026 nach einem «neuen Wettanbieter Schweiz» sucht, findet Domains aus Curaçao, von der Karibik bis zu Anbietern mit angeblicher Lizenz in einem Land, das in der Schweiz keine Anerkennung findet.
Das bedeutet nicht, dass diese Anbieter leer sind – sie werben intensiv, bieten Krypto-Zahlungen, anonyme Anmeldung und Bonuspakete, die in der Schweiz nicht erlaubt wären. Was sie nicht bieten: Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, einen Ansprechpartner bei Streit in der Schweiz, die Sicherheit, dass eine Auszahlung tatsächlich auf ein Schweizer Konto geht, und Schutz vor Spielsucht nach Schweizer Standard. Gewinne aus diesen Anbietern unterliegen je nach Kanton einer anderen Besteuerung als Gewinne aus bewilligten Schweizer Spielen; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.
Die zugelassenen Anbieter im Vergleich
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| AmunRa | keine | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| HighFlyBet | keine | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Rollbit | keine | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| FortuneJack | keine | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| DirectionBet | keine | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Playzilla | keine | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Betovo | keine | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Boomerang Bet | keine | ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
Was die Tabelle nicht zeigt: dass die beiden Bewilligten jeweils nur in ihrem Vertragsgebiet spielen lassen. Swisslos Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) sowie das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei Sporttip ist hier nicht möglich, wenn man in Genf wohnt – und umgekehrt. Die Marken ohne Bewilligung sind in der Tabelle aufgeführt, weil sie in der Schweiz beworben werden und Spieler ihnen begegnen; keiner von ihnen hat im Schweizer Recht einen Stand.
Wie viele Anbieter es in der Schweiz tatsächlich gibt
Auf dem Papier sind es zwei. In der Werbung sind es hunderte. Das Missverhältnis erklärt sich aus dem Geldspielgesetz: Sportwetten sind ein Grossspiel, und Grossspiele brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung der Gespa. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt – Swisslos für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Es gibt keine dritte Schweizer Bewilligung, weil das Gesetz keine vorsieht.
Die im Ausland beworbenen Marken – AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo, Boomerang Bet – haben Lizenzen in Curaçao oder anderswo, die in der Schweiz keine Anerkennung finden. Was die Gespa gegen sie hat, ist die Sperrliste: Sie führt Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Sperre lässt sich umgehen – über VPN oder über neue Domains, die jeweils nach Stunden ersetzt werden – aber jeder neue Klick auf einen gesperrten Anbieter ist ein Klick weg vom Schutz, den eine Schweizer Bewilligung bietet.
Wer in der Schweiz wettet, ohne bei Swisslos oder Loterie Romande zu spielen, wettet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht nennt das «nicht bewilligt»; der Unterschied zu einem betrügerischen Anbieter ist graduell, nicht prinzipiell – der Anbieter mag auszahlen, aber er ist nicht an die Schweizer Spielregeln, das Ausschlussregister und die Streitschlichtung gebunden.
Die Rechtslage: was das Geldspielgesetz tatsächlich verbietet
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und wird seit dem 1. Januar 2021 vom Geldspielkonkordat konkretisiert. Sportwetten sind ein Grossspiel und brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – «gilt nur in der Schweiz», wenn die Schweiz dort sie anerkennt, und das tut sie nicht.
Die Konsequenz für einen Anbieter, der ohne Bewilligung Sportwetten anbietet, ist nicht ein Bussgeld, sondern ein Straftatbestand: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer als Spieler mitmacht, macht sich nicht strafbar – das Bundesgericht hat das mehrfach bestätigt –, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schutz einer Schweizer Aufsicht fehlt vollständig.
Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Free Games oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – 2025 wurden 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer in der Schweiz einen «Bonus ohne Einzahlung» sieht, sieht entweder eine bewilligte Aktion eines der beiden Veranstalter – oder eine Werbung, die gegen das Gesetz verstösst.
Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung vorschreibt und was nicht
Beide Veranstalter sind verpflichtet, vor der ersten Wette Verlustlimiten zu setzen – bei Swisslos für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Das Gesetz schreibt eine oder mehrere Maximalwerte vor; die konkrete Ausgestaltung ist Sache des Veranstalters – sie ist nirgendwo grosszügiger als das, was die Schweizer Aufsicht verlangt.

Die Spielsperre ist die zweite Säule: Sie lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – und im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer sich sperrt, hat keinen Anspruch mehr auf Einsätze oder Gewinne – das Gesetz schliesst diese Forderung explizit aus.
Die Aufsicht testet den Verkauf an Minderjährige an Verkaufsstellen. 2025 wurde in 47,5 Prozent von 200 Testkäufen an Minderjährige verkauft – ein Ergebnis, das die Aufsicht selbst als ungenügend bezeichnet. Wer den Schutz an Verkaufsstellen für wirksam hält, unterschätzt die Realität. Online ist die Hürde höher: Die Registrierung verlangt einen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden; eine Person unter 18 Jahren kommt nicht durch.
Was im Schutz fehlt: ein vom Staat gesetztes Einzahlungslimit. Die Schweiz kennt keine gesetzliche Obergrenze für den Wetteinsatz; was hier gilt, setzt der Spieler selbst. Wer mehr setzt, als er sich leisten kann zu verlieren, hat die eigene Limite überschritten – das Schutzsystem der Bewilligung fängt das nicht auf.
Krypto und Anonymität: warum Schweizer Buchmacher keine Kryptowährungen auszahlen
Wer in der Schweiz mit Bitcoin, Ethereum oder einer anderen Kryptowährung einzahlt, ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligten zahlen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen aus – das schreibt die Verordnung zum Geldspielgesetz (Art. 50 Abs. 2 VGS) fest. Was daneben wirbt, ist Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel – und die ist in der Schweiz verboten.
Die Mechanik dahinter: Eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen setzt eine verifizierte Identität voraus. Anonymität – im Sinne einer Auszahlung ohne Prüfung des Namens – ist im bewilligten Markt ausgeschlossen. Krypto-Anbieter werben genau mit dem, was der Schweizer Markt untersagt: keine Prüfung, keine Sperre, keine Auszahlung an ein Schweizer Konto. Was sie bieten, ist ein anderes Produkt – ein Produkt ausserhalb des schweizerischen Schutzes.
Für die Besteuerung ändert ein Krypto-Anbieter nichts Grundsätzliches: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in den meisten Kantonen steuerbares Einkommen, im Kanton Thurgau ausdrücklich ohne Freibetrag. Wer denkt, mit Krypto liessen sich Gewinne vor dem Steueramt verstecken, irrt sich – das Problem ist nicht die Zahlung, sondern die fehlende Schweizer Bewilligung.
Boni und Gratiswetten: warum das Angebot in der Schweiz eng ist
In der Schweiz unterliegen Gratisspielguthaben und Gratiswetten der Bewilligungspflicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 solcher Bewilligungen erteilt – 24 an Loterie Romande, 8 an Swisslos. Was im Ausland als «Gratiswette», «Bonus ohne Einzahlung» oder «Willkommenspaket» beworben wird, ist in der Schweiz nicht bewilligt und nicht erhältlich – und wer es dennoch bewirbt, verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS.
Bei den Bewilligten ist das Bild nüchtern. Bei Swisslos gibt es den Kombiboost (bis 100 Prozent auf den Nettogewinn bei fünfzehn Auswahlen mit Mindestquote 1.50), Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts und vereinzelte Aktionen. Loterie Romande bietet im Rahmen ihrer bewilligten Aktionen vergleichbare Mechanismen. Was fehlt, sind Einzahlungsboni, Cashback-Programme und Treuepunkte im Stil der ausländischen Anbieter. Der Grund ist nicht Grosszügigkeit, sondern das Verbot.
Die Bedingungen jedes Boost verdienen eine Prüfung. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, nur für vier bis fünfzehn Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50, und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten. Wer einen Boost ohne diese Einschränkungen liest, liest ihn falsch.
Zahlungen und Auszahlungsdauer: wie Geld in die Schweiz und wieder herauskommt
Einzahlungen laufen bei Swisslos über das Swisslos-Wallet: Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay als Auflademethode – die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Welche weiteren Methoden akzeptiert werden, ist Sache der Verkaufsstelle oder der Zahlungsseite von Swisslos und kann sich ändern; Spieler prüfen die aktuell verfügbaren Methoden vor der Einzahlung.
Die Auszahlung folgt strikten Regeln. Swisslos zahlt Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung innerhalb dieses Zeitraums fällt eine Kommission von 3 Prozent an, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es bleibt als Spielguthaben stehen, bis es eingesetzt oder verfällt.
Was die Auszahlung verzögert: die Prüfung der Identitätsdaten. Bei einer ersten Auszahlung oder bei einer Änderung der Bankverbindung verlangt Swisslos die Vorlage eines Ausweises; die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer eine Auszahlung innerhalb von Stunden erwartet, hat die Realität des Schweizer Marktes nicht verstanden.
Wer mit Paysafecard, Klarna, PayPal oder Paylado einzahlt, sucht diese Methoden am besten direkt auf der Zahlungsseite des Veranstalters – nicht bei einem Drittanbieter, der behauptet, in der Schweiz zu vermitteln. Was hier nicht stattfindet, ist eine Auszahlung über diese Methoden: Schweizer Buchmacher zahlen auf das Bank- oder Postkonto, nicht auf eine Wallet eines Drittanbieters.
Apps und mobile Bedienung: was die Bewilligten bieten
Die beiden Veranstalter bieten mobile Webseiten und Apps für die gängigen Betriebssysteme. Die Apps sind im offiziellen Store zu beziehen; eine Drittanbieter-App für einen Schweizer Veranstalter gibt es nicht – alles andere ist Drittsoftware. Was die App gegenüber der mobilen Webseite bringt, ist die direkte Anbindung an das Wallet, Push-Benachrichtigungen für laufende Wetten und teilweise eine biometrische Anmeldung.
Livewetten, Cash-Out und das Setzen der Limiten funktionieren in der App grundsätzlich wie auf der Webseite. Was die mobile Nutzung unterscheidet, ist die Bildschirmfläche: Die Quoten sind kleiner, die Auswahl zwischen Märkten erfordert mehr Scrollen, und ein versehentlicher Tipp auf eine falsche Quote platziert eine Wette, die in den meisten Fällen nicht mehr stornierbar ist. Wer unterwegs wettet, sollte die Wette langsam und mit Prüfung platzieren.
Was die App nicht kann: eine andere Bewilligung. Auch eine offizielle App ändert nichts daran, dass nur Swisslos und Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Wer eine App eines anderen Anbieters aus dem App-Store lädt, lädt eine App eines ausländischen Anbieters ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip im Detail
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, der Bruttospielertrag aus Sportwetten lag 2025 bei CHF 169 Mio. – gegenüber CHF 182 Mio. im Jahr 2024, ein Rückgang von 7,0 Prozent, den Swisslos im Geschäftsbericht 2025 erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes ausweist und teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückführt.
Die Spielregeln sind eng: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten ab 18 Jahren; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Cash-Out bei Sporttip funktioniert online, vollständig und nur ohne Teilauszahlung – der ausgeführte Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Ein einheitlicher Mindestbetrag für Cash-Out ist nicht ausgewiesen; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Sporttip-Kombiboost verlangt vier bis fünfzehn Auswahlen mit Mindestquote 1.50 und steigt von 5 auf bis zu 100 Prozent auf den Nettogewinn. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig; in einer Kombination erhält die Voraussage Quote 1.00. Wettgewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Das Urteil über Sporttip fällt zwiespältig aus, wenn man die Kosten mitrechnet. Wer CHF 1’000 im Monat bei einem Markt mit 6 Prozent Marge setzt, verliert davon im statistischen Mittel rund CHF 60 an den Veranstalter – und zwar unabhängig davon, ob die Wetten gewinnen oder verlieren. Sporttip ist die einzige seriöse Option für die Deutschschweiz, aber sie ist nicht «günstig» im Sinne von «ohne Marge». Sie ist die teure, aber bewachte Option.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Ihr Produkt für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura heisst Jouez Sport. Die Spielregeln folgen demselben Rahmen wie Sporttip – BGS, Verordnung, Gespa – und die konkrete Ausgestaltung ist in den Spielregeln von Jouez Sport festgehalten.
Was Loterie Romande von Swisslos unterscheidet, ist das Vertragsgebiet: Sechs Kantone statt zwanzig plus Tessin und Liechtenstein. Wer aus dem Wallis kommt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen und spielt ausschliesslich bei Jouez Sport – und umgekehrt. Das verändert die Konkurrenz im Westschweizer Markt nicht, weil Sporttip dort gar nicht anbietet; es verändert aber die Auswahl an Wettarten und Quoten, soweit die Wettprogramme der beiden Veranstalter sich unterscheiden. Im Übrigen gilt: zwei Veranstalter, ein regulatorisches Dach, vergleichbare Margen.
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen – ohne Lose – wird nach der IKV 2020 zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Das gilt für Loterie Romande und Swisslos gleichermassen. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten – 2025 bei Swisslos CHF 3’863’790 – und fliesst in die Bekämpfung der Spielsucht. Das ist der soziale Preis, den jeder Wettende mit jedem Franken Einsatz mitbezahlt.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken haben keine Schweizer Bewilligung und sind in der Gespa-Sperrliste enthalten oder können es werden: AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo, Boomerang Bet. Sie werben in der Schweiz, weil das Werbeverbot (Art. 74 Abs. 3 BGS) im Ausland nicht greift; ihre Domains werden per DNS-Sperre blockiert und durch neue ersetzt. Das Bundesgericht hat die Sperrliste als verfassungskonform beurteilt; die Sperre ist keine Zensur, sondern eine Massnahme gegen unerlaubte Glücksspiele in der Schweiz.
Was diese Anbieter bieten, was die Bewilligten nicht bieten: breitere Wettprogramme, Krypto-Zahlungen, anonyme Anmeldung, höhere Boni und – in vielen Fällen – eine tiefere Marge, weil der Wettbewerb im Ausland härter ist. Was sie nicht bieten: Schweizer Ausschlussregister, Schweizer Streitschlichtung, Auszahlung auf ein Schweizer Konto als Standard, und die Sicherheit, dass die Sperrliste sie nicht morgen blockiert.
Wer bei einem dieser Anbieter spielt, spielt gegen das Geldspielgesetz. Solange die Sperre umgangen wird – über VPN, über ausländische SIM-Karten, über neue Domains – ist die Strafverfolgung gegen den Anbieter gerichtet, nicht gegen den Spieler. Das ändert sich, sobald der Anbieter in einem Strafverfahren verfolgt wird: Einsätze und Gewinne können eingezogen werden, und der Spieler steht ohne Schutz da.
Was eine Wette im statistischen Mittel kostet
Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Kosten: Wer CHF 1’000 monatlich auf einen Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 setzt – ein Beispiel, kein notierter Preis –, gibt im Mittel rund CHF 1’000 mal 5,3 Prozent Marge aus. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 90 Prozent, und die Marge entsprechend bei rund 10 Prozent – nicht bei 5,3 Prozent. Wer CHF 1’000 monatlich setzt, verliert im statistischen Mittel rund CHF 100 an den Veranstalter. Bei einem Dreiwege-Markt mit typischen Quoten 2.10 / 3.40 / 3.50 liegt die Auszahlungsquote bei rund 90 Prozent, die Marge bei rund 10 Prozent, und der statistische Verlust pro CHF 1’000 Einsatz liegt ebenfalls in der Grössenordnung von CHF 100. Bei Sporttip mit Quoten, die für Hauptmärkte typischerweise eine Marge von etwa 5 bis 8 Prozent tragen, liegt der statistische Verlust pro CHF 1’000 Einsatz zwischen CHF 50 und CHF 80, abhängig vom Markt und vom Zeitpunkt der Wette.
Diese Zahlen sind kein Versprechen und kein Verlustprogramm – sie sind das, was im Mittel passiert, wenn die Wettenden den Markt als Ganzes betrachten. Wer eine Wette platziert, gewinnt oder verliert einen konkreten Betrag; im Durchschnitt über viele Wetten bleibt die Marge beim Veranstalter.
Die Mechanik des Marktes: warum Quoten sich bewegen und Cash-Out nicht hält
Was auf dem Wettschein als Quote steht, ist das Ergebnis eines Prozesses: Swisslos und Justitia setzen die Quoten aus ihrer eigenen Einschätzung, aus dem Wettverhalten der Kunden und aus dem Vergleich mit ausländischen Märkten. Eine Quote ist kein «fairer Preis» – sie ist ein Preis, der die Marge enthält. Wer die Quote nimmt, gibt den impliziten Verlust über die Marge mit.
Cash-Out zu einem schlechteren Preis als der durchlaufende Gewinn ist die zweite Stufe: Der Veranstalter kauft die Wette zurück und behält einen Teil der Marge für sich. Wer Cash-Out nutzt, gibt einen Teil des erwarteten Gewinns ab, um das Risiko des Ausgangs zu eliminieren. Die Entscheidung ist rational, wenn das Risiko den erwarteten Verlust übersteigt – sie ist irrational, wenn das nicht der Fall ist.
Die Kombination aus Marge, Boost und Cash-Out ist die eigentliche Mechanik, die ein Wettender versteht, bevor er spielt. Wer sie nicht versteht, zahlt drauf – nicht in einem konkreten Wettsinn, sondern im statistischen Mittel über Monate und Jahre.
Steuern: was die Schweiz von Gewinnen nimmt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Freibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 – das ist die bundesrechtliche Schwelle für die Verrechnungssteuer. Über diesem Betrag werden 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Steuerfreibetrag unterscheidet sich; je nach Kanton liegt er tiefer als der Bundeswert. Was bleibt: ein typischer Sportwetter gewinnt weit unter dem Freibetrag und zahlt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Wettgewinn.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen unter die kantonale Praxis. Die meisten Kantone besteuern solche Gewinne als Einkommen; der Kanton Thurgau besteuert sie ohne Freibetrag. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte die Frage der Besteuerung mit dem Steueramt oder mit einer Steuerberatung klären – pauschale Aussagen über «keine Steuer auf Wettgewinnen» treffen für ausländische Anbieter nicht zu.
Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz – die 5-prozentige deutsche «Wettsteuer» oder ähnliche Abgaben gelten hier nicht. Was ein Wettender bezahlt, ist die Marge im Preis – keine staatliche Abgabe.
Häufige Fragen
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz bewilligt?
In der Schweiz halten nur Swisslos und Loterie Romande eine Bewilligung für die Durchführung von Sportwetten – Swisslos betreibt die Marke Sporttip, Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Alle anderen Anbieter, die in der Schweiz werben oder ihren Lebenslauf, haben keine Schweizer Bewilligung und keine Anerkennung ihrer ausländischen Lizenz. Sie sind nicht «unsicher», sondern rechtlich nicht zugelassen – und die Gespa führt eine Sperrliste ihrer Domains.
Wie viele Anbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?
Es sind zwei Anbieter. Swisslos Sporttip ist für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein zuständig; Loterie Romande Jouez Sport ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters eröffnen – wer in Genf wohnt, spielt nicht bei einem wohnt, spielt nicht bei Loterie Romande, wer in Luzern wohnt, spielt nicht bei Sporttip.
Woran erkennt man einen seriösen Anbieter in der Schweiz?
Ein Anbieter ist in der Schweiz genau dann seriös, wenn er eine Veranstalter- und Spielbewilligung der Gespa hat und auf der Liste der bewilligten Anbieter steht. Das sind heute Swisslos und Loterie Romande – eine dritte Schweizer Bewilligung gibt es nicht. Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta usw.) macht einen Anbieter nicht seriös im Schweizer Sinn; sie macht ihn im Ausland zugelassen, was in der Schweiz ohne Anerkennung bleibt.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Anbieter?
Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden – 671 Domains Ende 2025. Die Sperre gilt für Domains, nicht für Personen; wer eine ausländische Seite über VPN aufruft, umgeht die Sperre technisch, spielt aber weiterhin bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperre hat sich in der Praxis als verfassungskonform erwiesen, wird aber durch Domain-Hopping teilweise unterlaufen – die Gespa aktualisiert die Liste, die Anbieter wechseln die Domains.
Welcher Anbieter hat die besten Quoten?
Diese Frage lässt sich für den Schweizer Markt nicht seriös beantworten, weil nur zwei Anbieter um Kunden konkurrieren und beide in unterschiedlichen Vertragsgebieten spielen. Was sich vergleichen lässt, ist die Marge im Preis: Je höher die Quote bei gleichbleibender Eintretenswahrscheinlichkeit, desto tiefer die Marge – aber «besser» ist hier nicht «höher», sondern «näher am fairen Preis». Die typische Marge für Hauptmärkte liegt bei beiden Veranstaltern in einer ähnlichen Grössenordnung. Wer die beste Quote für eine konkrete Wette sucht, vergleicht die Wettprogramme beider Anbieter für dasselbe Ereignis.
Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich. Über dem Freibetrag werden 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung rückforderbar sind. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag und bleibt steuerfrei. Die kantonale Praxis variiert; ein Blick in die Wegleitung der kantonalen Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung schafft Klarheit.
Erstellt von der Redaktion von „Wettprognoseportal”.
