Online-Beachvolleyball-Wetten in der Schweiz: Veranstalter, Märkte und Spielerschutz
Beachvolleyball taucht im Schweizer Wettprogramm nur am Rand auf, und wer darauf wetten will, hat zwei Wege: die bewilligten Veranstalter Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, oder ausländische Plattformen ohne Schweizer Erlaubnis. Der folgende Überblick erläutert die rechtliche Situation in der Schweiz, die Grundlagen des Volleyball-Scorings für Wettende und die Massnahmen zum Spielerschutz.

Stand der Daten: 20 Oktober 2026, geprüft gegen die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten (Stand 10.09.2026) sowie gegen die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2).
Inhaltsverzeichnis
- Vergleich der Veranstalter für Beachvolleyball-Wetten
- Grundlagen: Volleyball-Scoring als Fundament der Wette
- Märkte und Wettarten bei Beachvolleyball
- Was die Marge im Wettmarkt bedeutet
- Rechtslage: Was in der Schweiz erlaubt ist
- Spielerschutz: Was die Schweiz von Wettenden verlangt
- Limits und Regeln bei Swisslos Sporttip
- Steuerliche Behandlung von Wettgewinnen
- Veranstalter im Detail
- Häufige Fragen zu Beachvolleyball-Wetten in der Schweiz
Vergleich der Veranstalter für Beachvolleyball-Wetten
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind nach dem Geldspielgesetz (BGS) bewilligt und werden von der Gespa beaufsichtigt. Daneben existieren ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die hier zum Vergleich stehen, aber rechtlich nicht zugelassen sind. Wer in der Schweiz wettet, bewegt sich immer in einem dieser beiden Lager.
Einordnung der zehn verglichenen Plattformen
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Lizenzlage laut Eigenangabe |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Gespa-Bewilligung (BGS), Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Interkantonal bewilligt; Produkt Sporttip, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Gespa-Bewilligung (BGS), Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Interkantonal bewilligt; Produkt Jouez Sport, Sitz Lausanne |
| Rainbet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| GG.BET | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trennt die zwei bewilligten Veranstalter klar von den acht ausländischen Plattformen. Wer in der Schweiz wettet, sollte zuerst entscheiden, ob er beim bewilligten Angebot bleibt oder das Risiko einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Schutz trägt.
Grundlagen: Volleyball-Scoring als Fundament der Wette
Wer auf Volleyball oder Beachvolleyball wettet, muss das Punktesystem kennen. Ein Satz ist gewonnen, wenn eine Mannschaft 25 Punkte erreicht und dabei mindestens zwei Punkte Vorsprung hält; bei Gleichstand wird verlängert, mindestens bis 26:24. Das gilt für Halle und Sand gleichermassen. Wer einen Satz versteht, versteht die grundlegenden Wettmärkte: Sieger eines Satzes, Gesamtzahl der Sätze, Über/Unter Punkte.
Spielformat und Tiebreak
Ein Spiel im Volleyball gewinnt, wer drei Sätze für sich entscheidet («Best of five»). Der fünfte Satz ist ein Tiebreak bis 15 Punkte mit mindestens zwei Punkten Vorsprung; nach acht Punkten wechseln die Mannschaften die Seiten. Dieses Format prägt die Märkte für Satzwetten und Satzwertungen: Ein 2:0-Endstand bedeutet zwei deutliche Sätze, ein 2:1-Endstand einen verlorenen Satz. Bei Frauen wird oft «Best of three» gespielt, also zwei Gewinnsätze, und die Märkte passen sich an.
Seit 1999 gilt im Volleyball das Rally-Point-System: Die Mannschaft, die einen Spielzug gewinnt, erhält den Punkt, unabhängig davon, wer aufschlägt. Vor 1999 wechselte das Aufschlagrecht mit jedem Punktgewinn. Für Wetten ist das heute irrelevant, weil das aktuelle Scoring gilt.
Europapokal-Besonderheit: Golden Set
In Europapokal-Wettbewerben im Volleyball entscheidet ein zusätzlicher «Golden Set», wenn beide Teams im Hin- und Rückspiel je einen Sieg holen. Dieser Satz zählt nicht zur regulären Bilanz, sondern entscheidet allein den Aufstieg. Wettanbieter behandeln den Golden Set meist als separates Ereignis oder schliessen ihn aus den Standardmärkten aus.
Zusammensetzung eines Teams
Beim Volleyball stehen je Mannschaft sechs Spieler auf dem Feld. Die Netzhöhe beträgt bei den Männern 2,43 m, bei den Frauen 2,24 m und im Mixed 2,35 m. Diese physischen Gegebenheiten beeinflussen indirekt die Quoten, weil sie erklären, warum Beachvolleyball-Mannschaften meist aus zwei Spielern bestehen und kleinere Kaderrotationen haben.
Märkte und Wettarten bei Beachvolleyball
Beachvolleyball ist im Wettprogramm der bewilligten Schweizer Veranstalter eine Randdisziplin. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten (Stand 10.09.2026) bestimmt, was angeboten werden darf. Märkte wie Eckbälle oder Karten, wie sie im Fussball üblich sind, fehlen im Volleyball komplett. Wer Beachvolleyball sucht, findet vor allem die klassischen Drei-Wege-Märkte (Sieg nach Sätzen) und teilweise Satz-Sieger.
Typische Märkte
- Sieger des Matches (1X2 oder 2-Weg)
- Sieger eines bestimmten Satzes
- Gesamtzahl der Sätze (Über/Unter 2.5)
- Handicap auf Sätze
- Satzwertung (genaues Ergebnis wie 2:0, 2:1)
Welche dieser Märkte tatsächlich verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Turnier und der Verfügbarkeit bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport ab. Da Beachvolleyball auf der Gespa-Liste nicht prominent vertreten ist, kann das Angebot je nach Saison und Event schwanken.
Warum Beachvolleyball-Quoten anders aussehen
Die Marge im Wettmarkt, also der Anteil, den der Buchmacher pro eingesetztem Franken einbehält, ist bei Beachvolleyball oft höher als bei Mainstream-Sportarten. Der Grund liegt in der geringeren Wettaktivität und der schwierigeren Quotenberechnung. Eine typische Zwei-Weg-Wette mit beiden Quoten bei 1.90 ergibt rechnerisch einen Auszahlungsschlüssel von rund 90 Prozent; bei Quoten von 1.85 auf beiden Seiten steigt die Marge. Je weniger ein Markt bespielt wird, desto weniger genau arbeiten die Quoten, und desto grösser fällt der Buchmacher-Vorteil aus.
Was die Marge im Wettmarkt bedeutet
Die Marge ist der eingebaute Vorteil des Buchmachers. Bei einer Zwei-Weg-Wette (z. B. Sieg Team A oder Team B) berechnet sich der Auszahlungsschlüssel als 1 ÷ (1/Quote A + 1/Quote B). Beträgt Quote A 1.90 und Quote B ebenfalls 1.90, ergibt sich 1 ÷ (0,526 + 0,526) = 1 ÷ 1,053 ≈ 0,950. Der Auszahlungsschlüssel beträgt also rund 95 Prozent, die Marge rund 5 Prozent. Das bedeutet: Von jedem eingesetzten Franken behält der Veranstalter etwa 5 Rappen im Inland, 95 Rappen werden als Gewinne ausgeschüttet.
Bei Quoten von 1.85 auf beiden Seiten sinkt der Auszahlungsschlüssel auf rund 92 Prozent und die Marge steigt auf etwa 8 Prozent. Das ist der typische Korridor für Nebenmärkte wie Beachvolleyball. Bei einem Auszahlungsschlüssel von 90 Prozent liegt die Marge bei 10 Prozent. Das ist der Bereich, in dem sich ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung häufig bewegen, insbesondere auf kleinen Märkten.
Bandbreite statt Einzelfziffer
Die Marge bei Beachvolleyball-Wetten schwankt je nach Anbieter und Turnier. Die hier genannten Werte sind Beispiele, keine festen Grössen; sie zeigen, wie sich der Buchmacher-Vorteil in Zahlen dreier Balken ausdrückt. Ein typischer Auszahlungsschlüssel für Beachvolleyball liegt zwischen 88 und 95 Prozent, was einer Marge von 5 bis 12 Prozent entspricht. Wer auf einem Markt mit 90 Prozent Auszahlungsschlüssel wettet, verliert langfristig 10 Prozent seiner Einsätze an den Buchmacher.
Rechtslage: Was in der Schweiz erlaubt ist
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Nur zwei Veranstalter zugelassen
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande ist nur möglich mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Die Online-Registrierung erfordert mindestens 18 Jahre, einen gültigen Ausweis und die Prüfung gegen Adressdatenbanken.
Geschlossene Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten
Was gewettet werden darf, regelt die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten. Beachvolleyball kann auf dieser Liste stehen, muss aber nicht durchgehend verfügbar sein. Qualifikationsrunden sind nur wettrechtlich relevant, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet.
Wettrunden auf Trainingsläufe, Eckbälle, Karten oder andere Mikromärkte, wie sie im Fussball üblich sind, sind im Volleyball nicht zulässig. Auch Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind verboten. Live-Wetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS enthält keine generelle Einschränkung bestimmter Live-Märkte.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land) hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; es gibt keinen Schweizer Schutz und keine faire Spielkontrolle.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Blockierte Domains werden oft innerhalb von Stunden unter neuen Adressen erreichbar gemacht (Domain-Hopping).
Werbung und Boni
Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, sieht dort oft Werbung für Boni, die in der Schweiz gar nicht erlaubt wären.
Spielerschutz: Was die Schweiz von Wettenden verlangt
Der Spielerschutz im Schweizer Wettmarkt ist gesetzlich verankert und betrifft sowohl Swisslos als auch die Loterie Romande. Die wichtigsten Werkzeuge sind Verlustlimiten, eine Spielsperre mit Registereintrag und freiwillige Pausen.

Verlustlimiten selbst setzen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (die Schweizer Gesetzgebung will sehen, dass eine Erhöhung nicht impulsiv erfolgt). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.
Eine staatliche fixe Einzahlungsobergrenze existiert in der Schweiz nicht. Die Limite ist ein Spielraum, den der Spieler selbst ausfüllt; der Veranstalter muss die Einhaltung technisch durchsetzen. Wer mehr als die gesetzte Limite einzahlen will, wird blockiert, bis die Frist abgelaufen ist.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle eingebunden ist.
Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Gesperrte Spieler, die dennoch einzahlen, verlieren ihren Anspruch.
Testkäufe der Gespa 2025
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen ein Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Detail am Rand: Es zeigt, dass der Schutz an physischen Verkaufsstellen Schwächen hat und der Online-Schutz mit Kontoeröffnung und Ausweisprüfung der strengere Weg ist.
Limits und Regeln bei Swisslos Sporttip
Swisslos Sporttip legt für jede Wette feste Limits fest. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Cash-Out bei Sporttip
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Livewetten und zeitliche Abgrenzung
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Ersatz, Videobeweis-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Volleyball heisst das: Ein Satz ist regulärer Spielinhalt, der Tiebreak zählt als Teil des Satzes.
Kombiboost und Quotenboosts
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Steuerliche Behandlung von Wettgewinnen
Wettgewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich; die Faustregel lautet «je nach Kanton», nicht eine fixe Zahl.
Ein typischer Wettender liegt mit seinen Gewinnen weit unter dem Freibetrag: Keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerpflichtiges Einkommen unabhängig vom Betrag.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Wer behauptet, der Einsatz werde besteuert, liegt falsch; besteuert wird allein der Gewinn über dem Freibetrag.
Veranstalter im Detail
Swisslos Sporttip: Reichweite und Produkt
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, kann bei Swisslos kein Online-Konto eröffnen, sondern fällt in das Gebiet der Loterie Romande.
Sporttip bietet eine breite Palette an Wetten, von Einzel- und Kombinationswetten bis zu Systemwetten und Langzeitwetten. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht das Produkt auch für Wettende mit kleinem Budget zugänglich; der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette begrenzt das Verlustrisiko pro Wette.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Veranstalter
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Wer in der Romandie wettet, hat mit Jouez Sport den passenden Veranstalter im eigenen Vertragsgebiet. Die Spielregeln ähneln denen von Swisslos, weil beide unter dem BGS und der Gespa-Aufsicht stehen. Im direkten Vergleich unterscheiden sich die beiden vor allem durch das Vertragsgebiet und das Markenprodukt.
Ausländische Anbieter: Was sie sind und was sie nicht sind
Die übrigen acht Anbieter in der Tabelle, Rainbet, Rabona, GG.BET, FortuneJack, Betscore, Sportuna, DirectionBet und Bruce Bet, sind keine Schweizer Veranstalter. Sie besitzen keine Gespa-Bewilligung und keine andere Lizenz, die in der Schweiz anerkannt wird. Ihre Lizenzen aus Curaçao, Malta oder anderen Jurisdiktionen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen; Spieler haben dort keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten.
Diese Anbieter können über die Gespa-Sperrliste blockiert werden. Die Gespa veröffentlicht regelmässig aktualisierte Listen blockierter Domains; Schweizer Internetprovider setzen DNS-Sperren um. Wer auf einer solchen Plattform spielt, tut dies auf eigenes Risiko: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Spielsucht-Hilfe, die an die Sperre gebunden ist.
Für einen Wettenden, der die zwei bewilligten Veranstalter meidet, sind diese acht Plattformen Alternativen ohne Schweizer Schutz. Wer aus Gewohnheit, Quotenhöhe oder Marktangebot zu ihnen wechselt, sollte wissen, dass er den Schweizer Rechtsrahmen verlässt.
Häufige Fragen zu Beachvolleyball-Wetten in der Schweiz
Ist Beachvolleyball auf der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten?
Beachvolleyball kann auf der Gespa-Liste stehen, ist aber nicht durchgehend verfügbar; was ein Veranstalter konkret anbietet, hängt von der jeweiligen Turnier- und Saisonkonstellation ab. Die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten wird regelmässig aktualisiert; der aktuelle Stand ist auf der Gespa-Website abrufbar. Nur was auf der Liste steht, darf von Swisslos oder Loterie Romande angeboten werden.
Wie wird ein Satz im Volleyball gezählt?
Ein Satz ist gewonnen, wenn eine Mannschaft 25 Punkte erreicht und dabei mindestens zwei Punkte Vorsprung hat. Bei Gleichstand wird verlängert, mindestens bis 26:24. Der fünfte Satz in einem «Best of five»-Match ist ein Tiebreak bis 15 Punkte mit mindestens zwei Punkten Vorsprung; nach acht Punkten wechseln die Mannschaften die Seiten. Dieses Format prägt die Märkte für Volleyball-Wetten.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Bei einer Einzelwette ist die Auszahlung gleich Einsatz mal Quote. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 beträgt die Auszahlung CHF 21, der Nettogewinn CHF 11. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote; der Einsatz wird mit dieser Gesamtquote multipliziert.
Was ist die Marge im Wettmarkt?
Die Marge ist der Anteil, den der Buchmacher pro eingesetztem Franken einbehält. Bei einer Zwei-Weg-Wette mit beiden Quoten bei 1.90 ergibt sich rechnerisch ein Auszahlungsschlüssel von rund 95 Prozent und eine Marge von etwa 5 Prozent. Bei Quoten von 1.85 auf beiden Seiten liegt die Marge bei etwa 8 Prozent. Wer auf einem Markt mit 90 Prozent Auszahlungsschlüssel wettet, verliert langfristig 10 Prozent seiner Einsätze.
Wie lange dauert eine freiwillige Spielsperre?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle eingebunden ist. Verlustlimiten auf 1, 7 oder 30 Tage können jederzeit gesenkt, aber erst nach 72 Stunden erhöht werden.
Sind Wettgewinne steuerfrei?
Wettgewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bundesfreibetrag beträgt ab 2026 CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich; die Faustregel lautet «je nach Kanton». Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender liegt weit unter dem Freibetrag.
Geschrieben von der Redaktion „Wettprognoseportal”.
