Mobile Sportwetten in der Schweiz 2026: was das Smartphone an der Wette ändert
Eine Wette auf dem Smartphone ist dasselbe Produkt wie am Schalter – nur der Bildschirm ist kleiner. Wer das versteht, sieht klarer, was ein Anbieter ihm an Versprechen auftischt und was davon auf dem Display tatsächlich haltbar ist. Hier erfahren Sie, wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf, wie die Rechnung aus Einsatz und Quote entsteht, welche Limits vor dem ersten Tipp stehen müssen und welche Angebote auf dem Handy sinnvoll sind.

Stand der Daten: 20 Oktober 2026, abgeglichen gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) und gegen die geltende Fassung des Schweizer Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) mit Aufsicht durch die Gespa.
Inhaltsverzeichnis
- Verlustlimiten und Spielerschutz auf dem Smartphone
- Apps und mobile Bedienung: was die Wette auf dem Handy kann
- Anbieter im Vergleich: was die zehn genannten Marken tatsächlich liefern
- Grundlagen der Wette: Quote, Gewinn und die Marge dahinter
- Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine Auswahl
- Quotenboosts, Kombiboost und Bet-Builder: was die Angebote taugen
- Zahlungen, Wallet und Auszahlung: der Geldfluss auf dem Smartphone
- Offshore-Anbieter im Vergleich: warum die Schweizer Bewilligung zählt
- Swisslos Sporttip: das Angebot im Detail
- Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot im Detail
- Detaillierte Anbieterprofile: was die acht Offshore-Marken vorgeben
- Das richtige Angebot für den eigenen Fall
- Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz
Verlustlimiten und Spielerschutz auf dem Smartphone
Bevor die erste Wette überhaupt angenommen wird, müssen Spielende bei Swisslos für 1, 7 und 30 Tage eigene Verlustlimiten setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 in der jeweiligen Periode, bei unter 21-Jährigen nur bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Karenzzeit ist eingebaut, damit ein Spieler nicht im Affekt das eigene Limit auflöst. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für 30 Tage setzen, freiwillig, aber spürbar, weil sie das Wallet trifft, nicht erst die Verluste.
Das klingt nach Bürokratie und ist doch der einzige Moment, in dem das eigene Portemonnaies vor dem Bildschirm die Regie führt. Auf dem Smartphone geht das Tippen schneller, Bestätigungen kommen als Push, das Geld liegt einen Fingertipp entfernt. Genau deshalb gehören die Limits an den Anfang, nicht ans Ende – wer sie erst nach dem ersten Verlust setzt, schützt das, was schon weg ist.
Spielsperre und Sperrregister
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in ein schweizweites Register eingetragen; dieses Register gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Das ist die harte Linie: einmal gesetzt, gilt sie über Veranstalter hinweg. Für die mobile Wette hat das eine klare Konsequenz – wer auf dem Handy den Überblick verliert, kann auf demselben Weg die Bremse ziehen, auf dem die Verlockung läuft.
Die Gespa beaufsichtigt dieses Register als interkantonale Geldspielaufsicht. Eine Spielsperre kommt nicht von einem Anbieter, sondern wird beim Sperrsystem beantragt; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Einbezug einer Fachstelle. Wer draussen steht, hat auf dem Wettkonto nichts mehr zu entscheiden.
Warum der kleine Bildschirm das Risiko verschiebt
Auf dem Smartphone tippt es sich schneller, als es sich überlegt. Cash-Out, Livewetten, Push-Mitteilungen bei Torchancen – all das senkt die Reibung, die am Schalter oder am Laptop noch zwischen Gedanke und Klick liegt. Wer am Bildschirm die Übersicht behalten will, braucht einen festen Betrag pro Tag, ein gesetztes Zeitfenster und die Limits, die unter «Verlustlimiten und Spielerschutz auf dem Smartphone» beschrieben sind. Diese Seite wiederholt sie nicht in jedem Block.
Apps und mobile Bedienung: was die Wette auf dem Handy kann
Die Sporttip App deckt das Angebot ab, das auch am Schalter und auf der Desktop-Seite läuft. Es lassen sich alle Sporttip-Wetten online über die Seite oder die App abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die Brücke zwischen Mobil und Tresen: ein Wettschein, der zu Hause zusammengestellt und am Kiosk abgegeben wird.
PostFinance Pay lässt sich zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos verwenden, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist ein zweistufiger Weg: Geld kommt aus der Bank, das Wallet füllt sich, die Wette geht raus. Ein Umweg über Kreditkarten oder Drittanbieter ist dafür nicht nötig.
Livewetten unterwegs
Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird – wer tippt, tippt, das Bild ist Nebensache. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live tippt, spielt gegen eine Tick-Tack-Uhr, die nicht immer zu seinen Gunsten läuft.
Cash-Out auf dem Display
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen späteren Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen – was auf dem Bildschirm verschwindet, ist weg.
Push und Benachrichtigungen
Die App schickt Benachrichtigungen, sobald sich Quoten bewegen oder Wetten beginnen. Das ist nützlich, wenn eine Wette geplant ist und der Einstiegszeitpunkt wichtig wird; es ist gefährlich, wenn jeder Push eine Hand auf das Display bringt. Wer Push aktiviert, sollte die Verlustlimite bewusst gesetzt haben – sonst reagiert das Handy, bevor der Kopf mitkommt.
Anbieter im Vergleich: was die zehn genannten Marken tatsächlich liefern
Die Liste kombiniert zwei Welten: zwei bewilligte Schweizer Veranstalter, die innerhalb ihres Vertragsgebiets legal Sportwetten anbieten dürfen, und acht ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Tabelle trennt sie sauber, weil die rechtliche Lage für beide Gruppen fundamental anders ist.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenzlage für die Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenzlage für die Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Pribet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenzlage für die Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenzlage für die Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenzlage für die Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenzlage für die Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenzlage für die Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
| Funbet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenzlage für die Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS) |
Was die Tabelle verschweigt – und warum
Die Spalte «ausgewiesene Lizenz» sagt bewusst wenig über die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und eine Bewilligung dort heisst nicht, dass sie hier gilt. Wer dort ein Konto eröffnet, ist nach Schweizer Recht nicht besser geschützt als bei einem unverifizierten Anbieter – im Gegenteil: Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle und keinen Schutz über die Gespa. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren; die Liste wird laufend aktualisiert.
Die Spalte trennt also nicht «seriös» von «unseriös» – sie trennt «in der Schweiz bewilligt» von «hier nicht». Innerhalb der zweiten Gruppe lässt sich seriös weiter sortieren, aber die Tabelle tut es nicht, weil das Entscheidende für die Schweizer Frage schon fest steht.
Welcher Veranstalter öffnet wem das Konto
Swisslos bedient das Swisslos-Vertragsgebiet: die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer im einen Gebiet wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen – die Bedingungen für die Online-Teilnahme verlangen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer umzieht, wechselt nicht nur das Konto, sondern den Anbieter.
Grundlagen der Wette: Quote, Gewinn und die Marge dahinter
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – Kleinigkeit, aber sie zeigt, dass der Anbieter das Ergebnis exakt definiert, nicht der Wettende.

Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.10. Rechnung: 10 × 2.10 = 21.00. Auf zwei Nachkommastellen gerundet bleibt 21.00, auf 5 Rappen genau abgerundet ebenfalls. Wer auf eine Kombination mit Gesamtquote 8.40 setzt und CHF 5 riskiert, bekommt im Erfolgsfall 5 × 8.40 = 42.00. Der Gewinn ist die Auszahlung abzüglich Einsatz – beim Einzelwetten-Beispiel also 21.00 − 10.00 = 11.00.
Mindest- und Höchsteinsatz
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein wichtiger Punkt für High-Roller – wer Systemwetten mit hohen Quoten nutzt, hat mehr Spielraum, wer klassische Kombinationen spielt, ist bei CHF 1’000 gedeckelt.
Was eine Marge ist und warum sie nie auf der Quote steht
Jede Quote trägt die Marge des Anbieters in sich. Die Auszahlungsquote eines Marktes (auch Quotenschlüssel) berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) über alle möglichen Ausgänge. Bei einem ausgeglichenen Drei-Wege-Markt (Heimsieg 2.10, Unentschieden 3.40, Auswärtssieg 3.60) ergibt das 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 1 ÷ (0’476 + 0’294 + 0’278) ≈ 1 ÷ 1’048 ≈ 95.4 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 % – hier also rund 4.6 %, das heisst: von jedem Franken Einsatz, der auf diesen Markt gesetzt wird, behält der Anbieter im Schnitt etwa 4.6 Rappen. Der Rest geht zurück an die Spielenden als Gewinne. Diese Zahl steht nirgends auf dem Wettschein, aber sie ist in jeder Quote eingepreist.
Was bei einer Wette tatsächlich passiert
Drei Schritte, immer gleich: Wette auswählen, Einsatz setzen, Wette bestätigen. Auf dem Smartphone läuft das in Sekunden; auf dem Bildschirm erscheint der mögliche Gewinn sofort. Wer nicht versteht, dass hinter dem Gewinn eine Quote steht, in der eine Marge steckt, sieht nur den Jackpot. Wer es versteht, sieht den Preis, den er für die Chance zahlt.
Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine Auswahl
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das ist die Konsequenz aus dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und aus der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Beide Veranstalter brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS); die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern.

Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – gilt in der Schweiz ausdrücklich nicht (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nach Schweizer Recht auf einem Markt ohne Bewilligung. Die Konsequenzen betreffen vor allem den Anbieter, nicht den Spieler; aber es gibt keinen Schweizer Schutz, kein Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Wer über einen Schweizer Internetanschluss surft, kommt auf eine blockierte Seite gar nicht erst.
Was darf gewettet werden
Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; die Liste trägt eine Versionsnummer und wird laufend aktualisiert (die aktuelle Fassung datiert auf den 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Bereich; Qualifikationsrunden und Wettbewerbe von Frauen sind nur wetttbar, wenn sie explizit aufgeführt sind, und Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, niemals auf Trainingsläufe. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer mitmachen darf
Sportwetten sind für Personen ab 18 Jahren. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für die Online-Registrierung bei Swisslos gilt: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, Registrierung nur einmal pro Person. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft – ein anonymer Wettaccount ist nicht möglich.
Werbung und Bonusregeln
Werbung für Geldspiele darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solche Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV Sportwetten zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich – daher die Formulierung «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die grosse Mehrheit der Spielenden bleibt der Gewinn steuerfrei, weil die Schwelle hoch liegt.
Gewinne aus ausländischen Angeboten kennen keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerpflichtiges Einkommen. Das ist eine kantonale Praxis, keine bundesweite Regel – andere Kantone handhaben es anders. Wer höhere Beträge aus ausländischen Quellen bezieht, fragt beim kantonalen Steueramt oder beim Steuerberater nach.
Quotenboosts, Kombiboost und Bet-Builder: was die Angebote taugen
Bei Sporttip gibt es auf den Angebote, die das Marketing gerne als «gratis» verkauft. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen.
Beim Kombiboost zählt der Nettogewinn, nicht der Bruttobetrag: Wer mit CHF 10 Einsatz auf eine Kombination mit Gesamtquote 10.00 tippt, hat im Erfolgsfall eine Auszahlung von 100, also einen Nettogewinn von 90. Bei fünfzehn Voraussagen würde der Nettogewinn auf 180 verdoppelt – aber nur, wenn alle fünfzehn Voraussagen eintreffen. Bei einer Trefferquote, die im Durchschnitt schon bei 50 % pro Voraussage läge, wäre die Wahrscheinlichkeit, alle fünfzehn zu treffen, praktisch null. Der Boost ist real, er ist beziffert, und er kostet fünfzehn richtige Tipps.
Bet-Builder für abhängige Ereignisse
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt der Anbieter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine Schutzklausel zu Gunsten des Anbieters, nicht zu Gunsten des Spielers – wer abhängige Märkte kombiniert, soll sie bewusst als Bet-Builder bauen, nicht versehentlich im Wettschein landen.
Zahlungen, Wallet und Auszahlung: der Geldfluss auf dem Smartphone
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine dieser Online-Zahlungsmöglichkeiten und wird in der PostFinance App bestätigt – ein zweistufiger Weg, der das heimische Banking einbindet.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer mit einem «gratis»-Guthaben gewinnt, kann den Gewinn behalten, das Startguthaben aber nicht zu Bargeld machen.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer also einen grösseren Treffer landet, sieht innert Tagen das Geld, ohne dass er eine Auszahlung anstösst – das System erkennt den Gewinn und handelt.
Offshore-Anbieter im Vergleich: warum die Schweizer Bewilligung zählt
Acht der zehn verglichenen Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung: MrXbet, Wettigo, Pribet, HighFlyBet, Boomerang Bet, AmunRa, Betify und Funbet. Eine Lizenz aus Malta oder Curaçao hebt das Schweizer Defizit nicht auf – eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat kein Anrecht auf das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekursstelle. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, und Schweizer Telekomanbieter sperren sie per DNS; die Liste wird laufend aktualisiert und umfasst Ende 2025 derart viele Domains, dass die Sperre ständig nachgezogen wird.
Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz heisst das: Wer auf eine dieser Seiten geht, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzes. Die Spielerin wird nicht bestraft, aber im Streitfall gibt es keine Schweizer Stelle, die hilft, und im Konkursfall gibt es keinen Schweizer Schutz für die Guthaben. Wer das Risiko scheut, bleibt bei Swisslos oder Loterie Romande – der Kreis ist klein, aber er ist bewilligt und geschützt.
Swisslos Sporttip: das Angebot im Detail
Swisslos, mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat den Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Swisslos verteilte für das Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (Vorjahr CHF 122 Mio.).
Das Sporttip-Angebot deckt die bewilligten Sportarten und Märkte ab, mit Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboost und Bet-Builder für abhängige Märkte. Cash-Out ist verfügbar, aber nicht garantiert für jeden Markt. Livewetten sind möglich, mit der Einschränkung, dass späte Wetten mit Quote 1.00 gewertet werden können. Wer ein Konto will, muss im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen (siehe oben) und eine Verlustidentifikation; die Verlustidentifikation ist verpflichtend vor der ersten Wette.
Was Sporttip ausmacht: die Reichweite über die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein, die App mit QR-Code-Brücke zur Verkaufsstelle, der hohe Anteil an den kantonalen Fonds und die strikten, vom Spieler selbst gesetzten Limits. Wer das Angebot prüft, sollte die Verlustlimiten bewusst setzen, bevor das Spielen beginnt – das ist die einzige Konfiguration, die den Spieler in seinem eigenen Tempo bremst.
Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot im Detail
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Damit ist sie ähnlich aufgestellt wie Swisslos – nur regional anders geschnitten.
Für Westschweizer Spielende ist Jouez Sport die einzige legal bewilligte Online-Adresse für Sportwetten; die Struktur – Verlustlimiten, Spielsperre, Sperrregister – ist mit Swisslos vergleichbar, weil beide auf demselben BGS operieren. Die konkreten Quoten, Boosts und Cash-Out-Bedingungen veröffentlicht Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen; die Spielregeln sind nicht 1:1 dieselben wie bei Swisslos. Wer Westschweizer Wohnsitz hat, sollte vor dem ersten Tipp die Jouez-Sport-Bedingungen lesen, nicht die Sporttip-Bedingungen.
Detaillierte Anbieterprofile: was die acht Offshore-Marken vorgeben
MrXbet – ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung
MrXbet gehört zu den Anbietern, die eine ausländische Lizenz vorweisen, die in der Schweiz nicht anerkannt wird. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Die Plattform wirbt mit Quoten und Boni, aber im Streitfall gilt das Recht am Sitz des Anbieters, nicht Schweizer Recht. Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz ist MrXbet damit ein Angebot ausserhalb des Schutzes, den das BGS bietet.
Wettigo – ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung
Wettigo gehört in dieselbe Kategorie wie MrXbet. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, das Sperrregister greift nicht, und die Gespa kann die Domain blockieren lassen. Wer auf Wettigo spielt, sollte sich bewusst sein, dass das BGS ihn nicht schützt und die Schweizer Aufsicht nicht zuständig ist.
Pribet – ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung
Pribet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform lockt mit Quoten und Promotionen, aber im Konfliktfall ist Schweizer Recht nicht anwendbar. Wer auf Pribet spielt, sollte sich klarmachen, dass die Gespa-Sperrliste jederzeit erweitert werden kann und der Zugang über Schweizer Anschlüsse blockiert werden kann. Für die Frage, ob das Angebot attraktiv ist, zählt die Lizenz nicht – für die Frage, ob es sicher ist im Sinne des Schweizer Spielerschutzes, zählt sie sehr wohl.
HighFlyBet – ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung
HighFlyBet reiht sich in die Offshore-Gruppe ein. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das interkantonale Sperrregister; eine Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande hindert nicht das Konto bei HighFlyBet. Wer selbst gesperrt ist, kann auf einer Offshore-Plattform weiter spielen, weil die Sperre dort nicht gilt – das ist einer der Gründe, warum die Gespa Offshore-Anbieter auf die Sperrliste setzt.
Boomerang Bet – ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung
Boomerang Bet hat in der Schweiz keine Bewilligung, der Schutz des BGS greift nicht. Im Konfliktfall gibt es keine Schweizer Anlaufstelle; Guthaben auf dem Offshore-Konto fallen nicht unter die Schweizer Aufsicht. Die Plattform mag sportlich aussehen und mit Quoten sinken, was sie will – sie ist und bleibt ein Angebot ausserhalb des Schweizer Schutzraums.
AmunRa – ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung
AmunRa gehört ebenfalls in die Offshore-Gruppe. Die Lizenz, die AmunRa vorweist, gilt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS); die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweizer Verlustlimiten, die bei Swisslos und Loterie Romande verpflichtend sind, hier nicht greifen – die eigene Disziplin ist die einzige Bremse.
Betify – ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung
Betify gehört zu den Offshore-Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Das heisst: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle. Wer dort spielt, akzeptiert ein Angebot ausserhalb des Schutzraums, den das BGS für Sportwetten vorsieht. Für die Frage nach Bonus oder Quote spielt das keine Rolle; für die Frage, was im Streitfall passiert, ist es die einzige Rolle.
Funbet – ausländische Lizenz, keine Schweizer Anerkennung
Funbet schliesst die Offshore-Liste. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht und keinen Anschluss an das interkantonale Sperrregister. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekomanbieter sperren sie per DNS. Wer dort spielt, sollte sich klarmachen, dass die Limits, die bei Swisslos und Loterie Romande selbst gesetzt werden müssen, hier nicht existieren – die Plattform setzt sie nicht, der Spieler setzt sie nicht, und niemand kontrolliert es.
Das richtige Angebot für den eigenen Fall
Wer in der Deutschschweiz, in Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein bewilligtes Angebot sucht, landet bei Swisslos Sporttip. Wer in der Westschweiz wohnt, landet bei Loterie Romande Jouez Sport. Wer woanders wohnt, hat in der Schweiz keine legal bewilligte Adresse für Sportwetten – das ist die Konsequenz der kantonalen Zweiteilung, die das BGS vorsieht.
Wer trotzdem bei einem Offshore-Anbieter spielt, sollte wissen: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Schutz über das interkantonale Sperrregister. Die Werbung solcher Anbieter darf in der Schweiz nicht verbreitet werden (Art. 74 Abs. 3 BGS), und die Gespa kann die Domain blockieren lassen. Wer das Risiko scheut, bleibt bei den zwei Schweizer Veranstaltern und akzeptiert das kleinere, aber bewilligte Angebot.
Wer auf dem Smartphone spielt, sollte zusätzlich drei Dinge tun: Verlustlimiten vor der ersten Wette setzen, ein Zeitfenster pro Tag definieren und Push-Benachrichtigungen bewusst ein- oder ausschalten. Das sind keine Regeln des Anbieters, sondern Eigenregie. Sie wirken nur, wenn sie gesetzt sind, bevor das Spielen beginnt – nicht nachdem der erste Verlust sichtbar wird.
Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz
Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51); die Aufsicht liegt bei der Gespa. Jeder Veranstalter bedient ein eigenes Vertragsgebiet – Swisslos die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die Westschweiz.
Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?
Nein. Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nach Schweizer Recht auf einem Markt ohne Bewilligung; es gibt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Wette müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich, die das Wallet-Guthaben begrenzt. Diese Limite wird vom Spieler selbst gesetzt, nicht vom Staat.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten gilt Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.10 ergibt eine Auszahlung von CHF 21.00 und einen Nettogewinn von CHF 11.00. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit hohen Einsätzen spielt, sollte vorab prüfen, ob die geplante Wette unter das aktuelle Limit fällt.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, weshalb die Formulierung «je nach Kanton» steht. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Angeboten sind nach kantonaler Praxis unterschiedlich behandelt – der Kanton Thurgau besteuert sie unabhängig vom Betrag, andere Kantone nicht.
Erstellt von der Redaktion von „Wettprognoseportal”.
