Beste Sportwetten-App in der Schweiz: Was zählt und was kostet
20 Oktober 2026 · Stand gegen Gespa-Register und BGS, SR 935.51

Eine Sportwetten-App «die beste» zu nennen ist in der Schweiz schneller gesagt, als es die Rechtslage erlaubt. Das Geldspielgesetz kennt für Sportwetten nur zwei Bewilligungen, und beide liegen bei Lotteriegesellschaften. Swisslos betreibt die App für die Deutschschweiz, Liechtenstein und das Tessin, die Loterie Romande diejenige für die sechs Westschweizer Kantone. Jede weitere App auf einem Schweizer Handy ist organisatorisch im selben Status wie ein offenes Garagentor: drinnen ist sie leicht zu öffnen, der Weg zurück führt am Ende über eine ausländische Lizenz, die hier nichts gilt.
Was die App leisten muss, ist damit zweierlei: erstens die bewilligte Bedienung – was ein touchscreen-üblicher Ablauf von Wettauswahl bis Quittung kostet, wo der Bildschirm langsamer wird, wann Cash-Out erscheint. Zweitens, und wichtiger, was sie dem Spielenden abnimmt und wo sie ihn schützt. Die Schweizer Spielbanken und Lotterien sind mit einer Pflicht zum Spielsperrsystem ausgestattet; das hat Folgen für jede Wette, die unterwegs auf dem Handy platziert wird.
Dieser Text geht in dieser Reihenfolge vor: zuerst der Spielerschutz, weil er die Spielmechanik bestimmt. Dann die App-Bedienung selbst, das Ranking der bewilligten Angebote, der Überblick über das, was eine Wett-App eigentlich ist, und schliesslich die Rechtslage dahinter. Den Abschluss bilden die zehn verglichenen Anbieter.
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz in der App: Limiten, Pausen, Spielsperre
- Bedienung auf dem Touchscreen
- Die zugelassenen Apps im Vergleich
- Was eine Wett-App in der Schweiz ist – und was nicht
- Rechtliche Lage: zwei Bewilligungen, keine ausländische Anerkennung
- Funktionen, die mobile Wetten anders machen
- Kosten der Wette: Limiten, Steuern, Wegekosten
- Auswahl, die zur App passt
- Häufige Fragen
Spielerschutz in der App: Limiten, Pausen, Spielsperre
Eine Schweizer Wett-App beginnt nicht mit dem Quotenvergleich, sondern mit einer Seite, die nach Verlustlimiten fragt. Wer das übergeht, nimmt nicht einfach an, sondern nimmt mit offenen Schleusen teil. Das Gesetz (Art. 87 VGS) verlangt vom Veranstalter, dass er mindestens eine Obergrenze für Einsatz oder Verlust auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis abfragt. Swisslos löst das so, dass vor der ersten Sporttip-Wette Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden müssen, oben bei CHF 9’999 gedeckelt, darunter mit 21 Jahren auf maximal CHF 1’000 pro Tag.

Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer also am Montag beschliesst, das Wochenlimit anzuheben, kann erst am Donnerstag wieder höher setzen. Das ist keine Behinderung; das ist die bauliche Trennung zwischen Entscheidung und Ausführung, die das Geldspielgesetz verlangt.
Wer sich sperren will, kann das selbst tun. Swisslos lässt eine produktbezogene Sperre zwischen 1 und 180 Tagen zu, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich im gemeinsamen Schweizer Register eingetragen und gilt auch in den Casinos – online wie am Tresen – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Einmal eingetragen, bleibt sie, bis eine spezialisierte Stelle sie nach frühestens drei Monaten aufhebt. Die Loterie Romande führt dasselbe Register in ihrem Gebiet, die Anbieter lesen es gegenseitig.
Eine Wette ist schnell platziert. Eine Sperre muss drei Monate lang standhalten, bevor sie auf Antrag wieder fällt. Wer trotzdem weitertippt – gesperrt oder minderjährig –, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Das ist im Gesetz so vorgesehen, nicht in den AGB. Was die App also zu Beginn verlangt, ist nicht Bürokratie, sondern Mechanik: ein baulicher Widerstand gegen den Moment, in dem das Quotenfenster rot leuchtet und der Daumen schon auf «Wette platzieren» liegt.
Dazu kommen Testkäufe. Die Gespa hat 2025 an Schweizer Verkaufsstellen 200 Testkäufe mit Minderjährigen durchgeführt und in 47,5 % der Fälle eine Sportwette verkauft bekommen. Das ist die Hälfte der geprüften Stellen, die nicht geprüft hat, wer da vor ihr steht. Die App verlangt die Identifikation schon vor der ersten Einzahlung; am Schalter war es 2025 noch nicht überall Standard, und das gehört zur ehrlichen Einordnung dieses Marktes.
Bedienung auf dem Touchscreen
Was eine Sportwetten-App von der Webseite unterscheidet
Die zwei bewilligten Schweizer Wettangebote – Sporttip und Jouez Sport – laufen auf iOS und Android sowie als Webseite. Der Unterschied liegt nicht in Funktionen, sondern in der Eingabereihenfolge. Mobile kommt zuerst der Wettschein, dann die Quoten, dann die Zahlung. Auf dem Desktop ist die Live-Konsole grösser, mehrere Märkte gleichzeitig sichtbar. Auf dem Telefon reduziert sich das auf das, was auf einen Bildschirm passt: ein Spiel, eine Quote, ein Button.

Bei Sporttip lässt sich eine am Mobiltelefon zusammengestellte Wette per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Das ist keine Spielerei, sondern ein zweiter Verkaufskanal: derselbe Wettschein, dieselbe Quote, physische Quittung dazu. Wer ohnehin am Kiosk vorbeikommt, kann seine App-Wette dort abgeben. Für Westschweizer Spielende läuft der entsprechende Weg über Jouez Sport und die 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande.
Wettauswahl unterwegs
Die App folgt einem typischen Ablauf: links die Sportart, in der Mitte das Spiel, rechts die Quote. Eine Auswahl wird auf den Wettschein gelegt, dort mit Einsatz und Wettart versehen. Die meisten Funktionen – Live-Wetten, Cash-Out, die Anzeige offener Wetten – sind auf das gleiche Layout reduziert; was fehlt, sind die gleichzeitigen Begegnungen, die auf einem grossen Bildschirm nebeneinanderstehen.
Unterwegs zählt, was im Gedränge funktioniert. Eine Wette mit Eile zu platzieren heisst, den Bildschirm schnell zu verlassen und zurückzukehren – prüfen, ob der Wettschein noch offen ist, ob der Einsatz bei einer Quote von 1.50 sitzt, ob die Limite nicht überschritten wird. Die Sporttip-App versucht das, indem sie Wettscheine persistent hält; eine nicht abgeschickte Auswahl verschwindet nicht beim Wechsel in eine andere App. Das ist die kleine Sicherung, die unter Zeitdruck den Unterschied macht, ob ein Tipp im Eifer der Bewegung versehentlich mit Quote 1.50 statt 1.65 platziert wurde.
Push-Meldungen und Liveticker
Push-Meldungen sind das, was die App von der Webseite funktional am stärksten abhebt. Sporttip verschickt Benachrichtigungen zu Quotenänderungen, zu Toren und zu Cash-Out-Möglichkeiten, soweit der Spielende das zulässt. Wer eine Wette laufen hat, sieht auf dem Sperrbildschirm, ob sich ihr Stand geändert hat. Das ist gleichzeitig das grösste Risiko unterwegs: jede Vibration ist eine Aufforderung, das Telefon in die Hand zu nehmen und den nächsten Tipp zu setzen.
Wer sich dafür entscheidet, schaltet sie gezielt aus. Die meisten Anbieter erlauben eine volumen- oder marktweise Steuerung, nicht nur ein globales An/Aus. Für die Schweizer Veranstalter gilt, was im Kleingedruckten der Live-Wetten steht: die Wette zählt, unabhängig davon, ob ein Liveticker verfügbar ist oder ausfällt. Eine Push, die nicht erscheint, ändert am Wettausgang nichts.
Wetten unterwegs im Griff
Es gibt vier Punkte, die auf dem Mobiltelefon Disziplin erzeugen, bevor sie Mechanik werden:
- Vor der ersten Wette die Limiten setzen. 1-, 7- und 30-Tages-Werte. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden.
- Die Zahlungsmethode so wählen, dass sie zur App passt. PostFinance Pay bestätigt direkt in der PostFinance-App; damit ist jeder Kauf ein zweistufiger Akt, kein Ein-Klick-Kauf.
- Cash-Out nicht voreinstellen. Cash-Out verlangt eine bewusste Entscheidung am Spielstand; eine Voreinstellung «bei +20 % aussteigen» macht aus einer Reaktion eine Routine.
- Push-Meldungen auf das beschränken, was man aktiv verfolgen will. Quoten- und Ergebnis-Pushes kosten Aufmerksamkeit; sie sind kein Service, sondern Werbung in eigener Sache.
Das ist nicht die Sicht der App-Betreiber. Es ist die Sicht auf das, was die App dem Spielenden abnimmt, wenn er es selbst einstellt – und was sie ihm abverlangt, wenn er es nicht tut.
Die zugelassenen Apps im Vergleich
Die folgende Tabelle vergleicht die bewilligten Schweizer Angebote und ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung nach Funktionen und Status. Sie ist keine Empfehlung; sie zeigt, welche Marke was anbietet und wer überhaupt mit Schweizer Recht spielt.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Lizenz laut Eigenangabe |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS); Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| Sportaza | keine | ausländische Lizenz, ohne Bedeutung im Schweizer Recht |
| Bruce Bet | keine | ausländische Lizenz, ohne Bedeutung im Schweizer Recht |
| Coolzino | keine | ausländische Lizenz, ohne Bedeutung im Schweizer Recht |
| WirWetten | keine | ausländische Lizenz, ohne Bedeutung im Schweizer Recht |
| 20Bet | keine | ausländische Lizenz, ohne Bedeutung im Schweizer Recht |
| BetFury | keine | ausländische Lizenz, ohne Bedeutung im Schweizer Recht |
| HornetBet | keine | ausländische Lizenz, ohne Bedeutung im Schweizer Recht |
| N1 Bet | keine | ausländische Lizenz, ohne Bedeutung im Schweizer Recht |
Unterscheiden muss man die zwei Schweizer Anbieter vor allem im Verbreitungsgebiet. Swisslos deckt die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab; Loterie Romande die Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Eine Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet. Wer im Thurgau wohnt, kann sich nicht bei Jouez Sport anmelden, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Eine ausländische Marke hat eine solche Schranke nicht – sie nimmt überall, und nirgends auf einer Schweizer Grundlage.
Die Spalte «Bewilligung» trennt, was die meisten Vergleiche vermischen: bewilligt und damit gesetzlich erlaubt, oder nicht bewilligt und damit aus Schweizer Sicht unerlaubt. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, Grossbritannien – wird in der Schweiz nicht anerkannt, und der Aufruf einer solchen Seite kann über die Sperrliste der Gespa geblockt sein. Hinter den Kulissen läuft DNS-Blocking: 671 Domains standen Ende 2025 auf der Liste, ein Wechsel auf eine neue Domain wird innerhalb von Stunden nachgezogen.
Swisslos Sporttip im Detail
Sporttip ist das Angebot von Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer hier spielt, spielt bei einem Veranstalter mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, und unter Aufsicht der Gespa. Die App ist für iOS und Android verfügbar; dieselben Wetten laufen auf der Webseite und an Verkaufsstellen.
Die Quoten sind fix; sie liegen auf dem, was der Sporttip-Server ausspielt. Der Auszahlungsschlüssel – was eine Wette im Mittel an die Spielenden zurückgibt – hängt von Markt und Sport ab. Da Swisslos keine künstlich aufgeblasenen Quoten braucht, um neue Kunden zu locken – der Markt ist geschlossen, der Kunde kann ohnehin nicht ausweichen –, fallen auch keine Lockvogelmärkte an. Was bleibt, ist ein normaler Buchmacher, dessen Rand im Wettprogramm steckt, nicht in der Werbung.
Im Wettprogramm stehen Prematch und Live, Einzel- und Kombinationswetten, Systemwetten, Cash-Out und die schweiz-typischen Boosts (Kombiboost, Quotenboost, Profitboost). Wo die App besonders wird, ist bei den Schutzmechanismen: Sporttip übernimmt die Swisslos-Limiten und die Spielsperre, und das Wallet funktioniert als zentrales Guthaben für Lotto und Sport.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Jouez Sport ist das Pendant für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder im Wallis wohnt, kann hier online spielen; wer anderswo wohnt, nicht. Online-Apéro ist nicht: Eine Identifikation verlangt den hochgeladenen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Mehrfachregistrierungen sind unzulässig, das System erkennt sie.
Die Loterie Romande sitzt in Lausanne und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das Netz an Verkaufsstellen – 2’350 allein in der Westschweiz – ist dichter als das von Swisslos im Verhältnis zur Bevölkerung, weil dort ein Verkaufsstellennetz für kleinere Lose den Hauptkanal bildet. Online ist Jouez Sport die zweite Säule; die App übernimmt die Rolle, die bei Swisslos die Sporttip-App spielt.
Was den Schutz angeht, ist die Loterie Romande an dieselbe Aufsicht gebunden; was die Besteuerung angeht, an denselben Freibetrag. Ein Westschweizer, der in Lausanne wohnt, kann also nicht einfach zur Sporttip-App wechseln, weil er ein grösseres Programm will. Die beiden Anbieter sind im Inland die einzigen.
Sportaza
Sportaza ist eine internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer sie öffnet, spielt auf einer Plattform, die hier nicht zugelassen ist – eine ausländische Lizenz, was auch immer sie besagt, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Die Plattform steht im Verdacht, auf einer Sperrliste der Gespa zu landen, wenn nicht schon dort.
Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Spielsperre, die ein Schweizer Register führt, kein Auszahlungsanspruch nach Schweizer Recht, kein Zugriff auf die hiesigen Streitschlichtungsstellen. Das Geld fliesst auf ein ausländisches Konto, die Besteuerung läuft nach kantonaler Praxis – der Kanton Thurgau verlangt die Versteuerung von Gewinnen aus ausländischen Grossspielen in voller Höhe, ohne Freibetrag. Wer aus dem Kanton kommt, der kein Interesse an dieser Besteuerung hat, sollte sich vorher informieren.
Bruce Bet
Bruce Bet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Der Aufbau unterscheidet sich nicht von anderen internationalen Anbietern: breites Wettprogramm, viele Zahlungswege, ein Bonusmodell, das eine Schweizer Lizenz so nicht anbieten dürfte. Aus Schweizer Sicht gilt, was für alle Marken in dieser Kategorie gilt: der Zugang ist nicht erlaubt, der Plattform fehlt die Gespa-Aufsicht, und ein blockierter DNS-Eintrag ist eine Frage der Zeit.
Was bei Bruce Bet bleibt, ist die Frage, ob die Quoten besser sind als bei Swisslos. Sie können es sein. Aber der Preis, der dafür bezahlt wird, ist der Preis, der auf dem Spiel steht: kein Schweizer Schutz, keine Spielsperre im hiesigen Register, kantonale Besteuerung des Gewinns.
Coolzino
Coolzino gehört in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kantonale Besteuerung beim Gewinn. Was es bietet, ist ein anderes Wettprogramm – mit anderen Märkten, anderen Quoten, oft anderen Limits. Das ist das eine Argument, das diese Plattformen stark macht: dort steht etwas, was bei Swisslos nicht steht.
Wer das mitnimmt, nimmt es gegen drei Gegenargumente mit: keine Schweizer Aufsicht, keine Spielsperre hier, keine Sicherheit, dass der Anbieter die Auszahlung so macht, wie es die Webseite suggeriert. Schweizer Buchmacher unterliegen der Gespa; internationale Anbieter unterliegen ihrer eigenen Rechtsordnung.
WirWetten
WirWetten ist eine deutsche Marke, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Was sie anbietet, ist auf der Webseite zu sehen; was im Hintergrund läuft – welche Lizenz, welche Aufsicht, welche Streitstelle – , ist nicht über Schweizer Recht versichert.
Das Argument bleibt dasselbe wie bei den anderen ausländischen Anbietern: ein anderer Markt, andere Limits, oft andere Quoten. Der Schweizer Schutz, der bei Sporttip und Jouez Sport gilt, ist hier nicht da. Wer aus Genf in WirWetten spielen will, kann das tun, wenn die Verbindung steht. Er spielt dann gegen einen Anbieter, der hier nicht zugelassen ist, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Auszahlungspflicht, mit anderer Besteuerung.
20Bet
20Bet ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Internationaler Anbieter, mehrere Lizenzen im Portfolio – was in der Schweiz nichts bedeutet, da Art. 4 BGS jede ausländische Bewilligung für unanwendbar erklärt, soweit hier gespielt wird.
Was den Schweizer Spielenden erwartet, ist die übliche Mischung: ein breites Wettprogramm, aggressivere Boosts, ein Casino-Bereich, Krypto-Zahlungen, alles, was eine Schweizer Veranstalterbewilligung so nicht hergibt. Es ist genau das, was auf der anderen Seite des Marktes steht und warum es Spieler hat, auch wenn der Weg dorthin über einen DNS-Block führen kann.
BetFury
BetFury gehört zur Kategorie der Plattformen, die Sportwetten und Casino kombinieren. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht. Das Casino-Angebot ist umfangreich, das Sportwetten-Angebot eher Beiwerk. Aus Schweizer Sicht ist es das eine, was zählt: hier wird gegen einen Anbieter gewettet, der nicht zugelassen ist.
Die Sperrliste ist eine Frage der Zeit. Wer dort spielt, spielt auf einer Plattform, die sich innerhalb von Stunden eine neue Domain holen kann – die Gespa nennt das Domain-Hopping und versucht, es nachzuziehen.
HornetBet
HornetBet ist eine weitere internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die übliche Argumentation: mehr Märkte, mehr Zahlungswege, andere Boni. Die Gegenargumente sind die üblichen: keine Schweizer Aufsicht, keine Spielsperre im hiesigen Register, eine Besteuerung, die vom Wohnsitzkanton abhängt.
Was es bei dieser Marke nicht gibt, ist eine neue Variable. Sie ist ein weiterer Anbieter im Netz der Anbieter ohne Schweizer Lizenz, mit den üblichen Stärken – breites Programm – und Schwächen – kein Schutz nach Schweizer Recht.
N1 Bet
N1 Bet schliesst die Reihe. Wieder eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, wieder ohne Aufsicht durch die Gespa. Das Sportwetten-Angebot ist solide, das Casino daneben gross. Es ändert nichts daran, dass aus Schweizer Sicht eine ausländische Lizenz nicht gilt, ein Schweizer Schutz nicht greift und die kantonale Besteuerung anders ist als bei einem Schweizer Gewinn.
Die Vergleichstabelle zeigt also im Wesentlichen zweierlei: zwei Marken, die legal sind und unter Schweizer Aufsicht stehen – und acht, die es nicht sind. Beide Gruppen bieten Wetten an. Nur eine davon in der Schweiz.
Was eine Wett-App in der Schweiz ist – und was nicht
Bedienung und Konto
Eine Schweizer Wett-App beginnt mit einer Registrierung. Verlangt werden: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Lotterie, kein Eintrag im Schweizer Spielsperrregister, eine Identifikation per Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Mehrfachregistrierungen werden vom System erkannt; wer es versucht, scheitert an der Datenbank, nicht an einer manuellen Prüfung.
Das Konto ist ein einziges Konto pro Person; das Wallet führt Lotto, Sportwetten und Gratisspielguthaben in derselben Buchung. Aufladen lässt es sich per PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird – ein zweistufiger Kauf, der nicht im Hintergrund abläuft. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, die Obergrenze pro 30 Tage bei CHF 10’000, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Funktionen unterwegs
Was die App kann, ist im Vergleich zur Webseite etwas weniger, dafür präziser. Eine Auswahl, die nicht abgeschickt wird, bleibt im Wettschein erhalten; man kann sie später an der Verkaufsstelle per QR-Code spielen oder im selben Konto weiter bearbeiten. Das ist nicht selbstverständlich – viele internationale Buchmacher verlieren den Wettschein beim App-Wechsel, weil sie den Stand lokal speichern und nicht übertragen.
Push-Meldungen sind optional. Wer sie einschaltet, sieht Quotenänderungen, Spielstände und Cash-Out-Möglichkeiten; das ist gleichzeitig das grösste Risiko der mobilen Wette, weil jede Benachrichtigung eine Aufforderung ist, den nächsten Tipp zu platzieren. Das System hat darin keine Bremse; das System schickt das, was der Spielende abonniert hat.
Wo eine Wett-App endet
Eine App kann kein Bargeld annehmen – das ist die Verkaufsstelle. Sie kann keine ausländische Lizenz verleihen – das ist die Sache des Sitzes. Sie kann die Spielsperre nur innerhalb des Registers eintragen, nicht aushebeln. Sie kann auf der Sperrliste stehen und per DNS geblockt sein, aber eine App, die ihren DNS-Wechsel innerhalb von Stunden macht, lässt sich nicht aufhalten. Sie kann schliesslich kein Schweizer Geldinstitut sein – die Auszahlung läuft auf das eigene Bank- oder Postkonto, zwei Mal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung mit einer Kommission von 3 %.
Eine App ist also nicht das, was sich über eine Suchmaschine schnell finden lässt, wenn ausländische Marken um dieselbe Aufmerksamkeit buhlen. Sie ist das, was am Ende übrig bleibt, wenn die Lizenz geprüft ist.
Rechtliche Lage: zwei Bewilligungen, keine ausländische Anerkennung
Online-Sportwetten sind im Schweizer Recht ein Grossspiel. Sie stehen unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, und werden von der Gespa – der Interkantonalen Geldspielaufsicht – beaufsichtigt. Die Gespa ist nicht die ESBK; sie sitzt in Bern, hat das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 unter sich und führt die Sperrliste.
Veranstalter brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Eine solche Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) – was im Umkehrschluss heisst, dass eine ausländische Bewilligung hier nicht gilt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos (für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein) und Loterie Romande (für die Westschweiz). Eine Liste weiterer Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste der Domains, die per DNS geblockt werden.
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Bewilligungsliste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie auf Trainingsresultate. Eck- und Kartenmärkte sind nicht aufgeführt; eine Esports-Sektion gibt es nicht.
Live-Wetten sind erlaubt, prematch und live – sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS kennt keine spezifische Einschränkung auf bestimmte Livemärkte. Cash-Out ist nicht reguliert; es ist eine Funktion des Veranstalters. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; pro Markt keine Garantie. Virtuelle Sportarten: keine gesetzliche Grundlage – hier wird nichts dazu gesagt.
Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ein Konto, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat (Art. 87 VGS); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden von Gesetzes wegen – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Ein Schweizer fixierter Einzahlungsplafond existiert nicht. Spielsperre (Art. 80–82 BGS): Überverschuldete oder Spielsüchtige werden ausgeschlossen, der Eintrag wird im gemeinsamen Register geführt; eine selbst gesetzte Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten auf Antrag aufheben. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Zahlungen: Guthaben und Gewinne werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Wette nicht. Keine Kreditierung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Marken ein Veranstalter akzeptiert, ist Sache des Veranstalters; was die Gespa dazu sagt, ist: folgt aus den Bedingungen. Eine Sperrung von Zahlungen gegen unbewilligte Buchmacher gibt es in der Schweiz nicht – das ist Aufgabe der Sperrliste, nicht der Banken.
Steuer: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Bundesweit liegt die Schwelle seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist anders – daher je nach Kanton zu lesen, nie einen einzigen Kantonsbetrag nennen. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der Normalbetrag liegt weit darunter: weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den meisten Gewinnen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen in voller Höhe, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Was es zum Steuern zu wissen gibt, ist generischer Natur – Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Werbung: Art. 74 BGS verbietet aufdringliche, irreführende oder an Minderjährige gerichtete Werbung. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist untersagt (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Was bleibt, ist die Beschreibung – nie die Werbung. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen erteilt, Swisslos 8. Bonusbedingungen sind Sache des Veranstalters; Codes werden hier nicht abgedruckt.
Ausland: Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, jedes andere Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; einen Schutz oder eine Fairnesskontrolle gibt es nicht. Die Sperrliste (Art. 86–93 BGS), erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025, wird von den Schweizer Telekomanbietern per DNS umgesetzt. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping und hat in der Vergangenheit Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele genannt.
Ehrliche Einordnung: Bewilligt ist nicht per se «sicher», und ausländisch ist nicht per se «unsicher». Bewilligt bedeutet: Schweizer Aufsicht, Schweizer Spielsperre, Schweizer Auszahlungsrecht – aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Sport- und Wettartenliste, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Ausländisch bedeutet: keine Schweizer Aufsicht, keine Spielsperre im hiesigen Register, kein Schweizer Rechtsweg, je nach Kanton andere Besteuerung – aber dafür ein grösserer Markt, andere Limits, andere Boni, andere Quoten. Keines von beiden ist die Wahl auf Verdacht.
Funktionen, die mobile Wetten anders machen
Live-Wetten unterwegs
Live-Wetten funktionieren auf dem Mobiltelefon grundsätzlich gleich wie auf der Webseite – dieselbe Quote, derselbe Markt, dieselbe Wettauswahl. Was die App hinzufügt, ist die Push-Meldung, die einen auf den aktuellen Stand bringt, ohne dass man die Webseite öffnen muss.
Bei Sporttip gilt: Die Wette zählt, unabhängig davon, ob das Ereignis gerade übertragen wird. Wer also auf ein Tor in der 78. Minute wettet und kein Liveticker-Bild hat, hat trotzdem eine platzierte Wette, sofern der Wettausgang noch nicht eingetreten ist. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter – kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das ist keine Schikane. Es ist die Mechanik, mit der das System verhindert, dass ein Spielender auf ein Ereignis wettet, das gerade passiert. Wer das nicht akzeptiert, sollte das Stadion verlassen oder das Handy weglegen.
Cash-Out: das Versprechen der Auszahlung
Cash-Out heisst: Der Anbieter kauft einem die offene Wette ab, bevor das Spiel zu Ende ist. Der gebotene Betrag ist niedriger als der mögliche Wettgewinn – er hängt vom Spielstand ab, und der Anbieter kann ihn jederzeit ändern. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht.
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es gibt nur vollständiges Cash-Out – Teilauszahlung ist nicht möglich. Wer Cash-Out nutzt, kann es nicht mehr rückgängig machen. Und bei Boosts – Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboost – verfällt der Boost, wenn Cash-Out zum Zug kommt.
Was Cash-Out kostet, ist nicht der Mechanismus selbst, sondern die Marge, die im Cash-Out-Betrag enthalten ist. Der Betrag, den das System anbietet, ist sein Modell für das, was die Wette bei Spielende wert wäre – abzüglich seines Anteils. Cash-Out ist also keine Wette, sondern der Verkauf der Wette an den Anbieter. Wer versteht, was er da verkauft, nimmt das Cash-Out seltener.
Bet Builder und abhängige Wetten
Innerhalb eines Spiels dürfen abhängige Wetten – zum Beispiel Heimsieg UND Über 2.5 Tore – bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Werden solche Wetten ohne diese Funktion angenommen, kann Sporttip sie für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Das ist die Schweizer Variante dessen, was bei anderen Buchmachern als «Request-a-Bet» oder «Same-Game-Multi» läuft. Es gibt weniger Märkte als im Ausland, und die Kombinationen sind enger begrenzt. Dafür ist klar, was geht und was nicht.
Boosts: was sie leisten und kosten
Sporttip hat drei Boosts: Kombiboost, Quotenboost und Profitboost.
Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 ergeben eine Gesamtquote von etwa 5.06, der 5-%-Bonus entspricht einer Erhöhung des Nettogewinns um etwa CHF 0.25 pro CHF 100 Einsatz. Der Bonus ist eine Aufwertung des Nettogewinns, keine Erhöhung der Einzelquote.
Der Quotenboost erhöht die Quote einer prematch Einzelwette auf eine Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielendem nur einmal nutzbar, im Einsatz und in der Erhöhung limitiert, und verfallen bei Cash-Out.
Boosts sind Marketing. Sie sind so gebaut, dass sie aus einem durchschnittlichen Wettschein einen leicht besseren machen, ohne den Buchmacher-Rand zu senken. Wer mitrechnet, sieht, dass der Rand nicht verschwindet, sondern nur verschoben wird – vom Ende der Quote auf den Anfang der Wette. Wer ohne Boost wettet, zahlt den vollen Rand; wer mit Boost wettet, zahlt einen Teil des Randes als Wetteinsatz. Die Entscheidung ist nicht zwischen «Gewinn mit Boost» und «Verlust ohne», sondern zwischen einem normalen Wettschein und einem leicht besseren – bei gleichem Risiko.
Auszahlung, Wallet, Zahlungswege
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Sporttip automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Spielenden überwiesen.
Das Wallet selbst kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Logik dahinter: das Geld bleibt im System, solange es auf dem Wallet liegt; ausgezahlt wird nur, was nicht aus Promotion stammt. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, gewinnt ein anderes Guthaben, das im Wallet bleibt.
Wann eine Wette zählt – und wann nicht
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos – also der kantonalen Fonds und der Stiftung Sportförderung Schweiz. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wer eine Wette platziert, platziert sie also mit einem Verfallsdatum. Wer 26 Wochen wartet, hat kein Geld mehr zu holen.
Kosten der Wette: Limiten, Steuern, Wegekosten
Was eine Wette kostet, ist nicht nur der Einsatz. Es ist der Einsatz plus der Rand des Marktes plus die Opportunitätskosten einer Erhöhung – plus die Quittung, die nach 26 Wochen verfällt. Hier wird aufgeschlüsselt, was die App stillschweigend mitberechnet.
Buchmacher-Rand
Jede Wette hat einen Rand. Das ist der Anteil jedes Einsatzes, den der Anbieter im Durchschnitt einbehält; er ergibt sich aus der Gegenüberstellung aller Quoten eines Marktes. Eine typische 1X2-Quote im Fussball liegt bei 1.91 / 3.40 / 3.80; die Auszahlungsquote dieses Marktes ist dann 1 ÷ (1/1.91 + 1/3.40 + 1/3.80) ≈ 0’952, also etwa 95.2 %, und der Rand entsprechend 4.8 %. Das bedeutet: Auf jeden CHF 100 Einsatz zahlt der Markt im Mittel CHF 95.20 zurück. Über 100 Wetten verliert ein durchschnittlicher Spielender mit dieser Quote etwa CHF 4.80, unabhängig davon, wie gut er tippt.
Bei einer Live-Wette oder einer Kombination ist der Rand höher. Bei fünf Voraussagen mit Quote 1.50 ist die faire Auszahlungsquote 1 ÷ (1.50⁵) ≈ 0’132, also 13.2 %; bei einem realen Markt mit kombinierter Auszahlungsquote von 80 % auf den Einzelmärkten liegt die faire Kombiquote bei etwa 0.80⁵ ≈ 0’328, der Rand entsprechend 67 %. Kombiwetten sind also teurer, nicht nur riskanter.
Die Boosts verändern den Rand nicht – sie verschieben ihn. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn um einen Prozentsatz, der kleiner ist als der zusätzliche Wert, den er bei fairer Quote hätte. Was am Ende übrig bleibt, ist ein Wettschein mit etwas besserem Ertrag bei gleichem Risiko – keine Aufhebung des Randes.
Einsatzlimiten
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Der Anbieter kann die Limite jederzeit ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Was hier zählt, ist nicht die Höhe, sondern die Tatsache, dass es überhaupt eine Limite ist. Ein Hochroll-Spielender stösst bei Sporttip früher an eine Wand als bei manchem ausländischen Anbieter; wer mit kleinen Einsätzen spielt, kommt mit CHF 1 problemlos rein.
Steuern
Bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (Stand 1. Januar 2026) wird die Gewinnsumme einkommenssteuerfrei ausgezahlt. Über der Schwelle zieht Sporttip 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückfordern kann. Wer unter der Schwelle bleibt, hat administrative nichts zu tun.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fällt aus diesem System heraus. Hier ist das, was der jeweilige Kanton vorschreibt – im Thurgau wird der volle Gewinn besteuert, andere Kantone mildern. Diesen Punkt klärt am Ende die kantonale Steuerverwaltung, nicht der Anbieter.
Wegkosten der App
Was bleibt, ist der Punkt, an dem die App nichts verdient, der Spielende aber etwas zahlt: Datenverbrauch, Akku, Aufmerksamkeit. Eine Wett-App im Hintergrund Push-Meldungen senden zu lassen, kostet Akku und Daten; jede Vibration ist eine kognitive Handlungsaufforderung, die sich summiert.
Was die App also kostet, ist nicht ihr Preis (Swisslos-App und Loterie-Romande-App sind kostenlos), sondern die Reibung, die im Hintergrund weiterläuft. Wer das im Griff hat, braucht kein Limit zu setzen – das Limit setzt er dann trotzdem, weil es die Mechanik ist, die das System trägt.
Auswahl, die zur App passt
Die Frage «welche App ist die beste» hat in der Schweiz keine generelle Antwort, weil nur zwei Apps erlaubt sind. Die Frage, die bleibt, ist, wer zu welcher passt.
Wer in der Deutschschweiz wohnt und auf das grösste Sportwettenangebot im Inland setzt, landet bei Sporttip. Das Wettprogramm ist im Inland das vollständigste – Fussball, Eishockey, Tennis, alle etablierten Schweizer Wettbewerbe. Cash-Out, Boosts, Live-Wetten sind da; was fehlt, ist das Eckball- und Kartenmarkt-Angebot ausländischer Anbieter, was im Inland gesetzlich nicht zugelassen ist.
Wer in der Westschweiz wohnt, landet bei Jouez Sport. Das Wettprogramm ist kleiner, weil das Vertragsgebiet kleiner ist; die Schutzmechanismen sind dieselben, die App läuft in derselben Logik.
Wer aus dem einen Vertragsgebiet ins andere zieht, muss das Konto umziehen oder ein neues eröffnen – eine Mehrfachregistrierung ist nicht erlaubt. Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz spielen will, kann weder das eine noch das andere Konto eröffnen; die Wohnsitzpflicht steht in den Bedingungen.
Wer ein grosses Wettprogramm sucht – Eckballquoten, Kartenmärkte, Esports-Wetten –, findet es bei einem der ausländischen Anbieter. Er nimmt die Schweizer Lizenz mit und alle ihre Konsequenzen: keine Spielsperre im hiesigen Register, kantonale Besteuerung des Gewinns, kein Schweizer Rechtsweg. Ob das ein guter Tausch ist, hängt davon ab, wie wichtig einem das Programm ist – und ob man bereit ist, die Folgeschäden einer fehlenden Sperre mitzutragen, falls man sie braucht.
Wer hohe Einsätze spielt, stösst bei Sporttip mit CHF 1’000 pro Einzelwette und CHF 10’000 pro Systemwette an die Limite. Ausländische Anbieter setzen die gleiche Limite oft höher oder gar nicht. Wer kleine Einsätze spielt – ab CHF 1 – ist bei Sporttip richtig.
Wer mit PayPal oder Krypto zahlen will, ist bei den Schweizer Anbietern falsch. PostFinance Pay und Bank- oder Postkonto sind die Wege, die das BGS offenlässt. Wer mit Krypto zahlen will, hat keine Schweizer Bewilligung – die Auszahlung kann nicht auf eine Schweizer Kontoverbindung im eigenen Namen erfolgen, das verstösst gegen Art. 50 Abs. 2 VGS.
Wer Live-Streams sehen will, hat bei den Schweizer Anbietern eine eingeschränkte Auswahl; viele Sendungen sind nur über die öffentlich-rechtlichen Sender verfügbar. Ausländische Anbieter bieten in der Regel mehr Streams – aber unter Schweizer Aufsicht steht das nicht.
Häufige Fragen
Woran erkennt man die beste Sportwetten-App in der Schweiz?
Am Status, nicht an Funktionen. Eine in der Schweiz bewilligte App erkennt man daran, dass sie von Swisslos (Sporttip) oder Loterie Romande (Jouez Sport) betrieben wird. Eine ausländische Marke – auch wenn sie eine Lizenz aus einem EU-Land vorweist – hat in der Schweiz keine Bewilligung und keinen Schutz nach BGS.
Welche Apps dürfen in der Schweiz für Sportwetten genutzt werden?
Nur die zwei zugelassenen Apps: Sporttip (Swisslos) für die Deutschschweiz, Liechtenstein und das Tessin; Jouez Sport (Loterie Romande) für die Westschweiz. Jede andere App fällt in eine andere Kategorie – entweder ohne Schweizer Bewilligung oder nicht aus dem Inland erreichbar.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Anbieters, keine bestehende Spielsperre, eine Identifikation per Ausweis (Adressdatenbank-Prüfung). Mehrfachregistrierungen sind nicht erlaubt – pro Person ein Konto, das System prüft das.
Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Wette. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre kann selbst gesetzt werden (1 bis 180 Tage) und wird beim Schritt zur unbefristeten Sperre in das Schweizer Register eingetragen.
Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-Out?
Ja, in beiden Schweizer Apps. Bei Sporttip: Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live; pro Markt keine Garantie. Live-Wetten funktionieren unabhängig davon, ob ein Stream verfügbar ist.
Wie wird die Auszahlung aus der App abgewickelt, und auf welches Konto?
Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch auf das Wallet. Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Erstellt vom Redaktionsteam „Wettprognoseportal”.
